Grenzgängerkarte Verlängerung für Drittstaatsangehörige
Hinweise für Mönchengladbach
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Mit der Grenzgängerkarte kann man eine selbständige Tätigkeit, einer Beschäftigung oder einem Studium in der Bundesrepublik Deutschland nachgehen, wenn:
- Sie Bürger/in eines nicht EU-Landes (Drittstaat) sind.
- Sie in einem an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staat (Aufenthaltserlaubnis) wohnen.
- Sie regelmäßig an den Wohnort zurückkehren.
Möchten Sie einen Arbeitsvertrag abschliessen (unselbständige Erwerbstätigkeit)?
Dann müssen Sie in der Regel über die Ausländerbehörde ein Arbeitserlaubnisverfahren bei der "Bundesagentur für Arbeit" einleiten lassen.
Möchten Sie einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen?
Bei einer beabsichtigten selbstständigen Tätigkeit kann die Grenzgängerkarte (unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des §21 Aufenthaltsgesetzes) ausgestellt werden.
Möchten Sie Studieren?
Sie benötigen einen Nachweis über die Einschreibung bei einer Universität / Hochschule (Immatrikulation).
Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird dem/der Antragsteller/in gebührenpflichtig eine zeitlich befristete Grenzgängerkarte ausgestellt.
Zuständig für die Ausstellung der Grenzgängerkarte ist die Ausländerbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Firmensitz bzw. die Hochschule liegt.
Ein Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Grenzgängerkarte muss persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.
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Ansprechpartner
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-0
Fax: 02161 25-53390
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Mönchengladbach
Die notwendigen Daten richten sich nach der Art des beabsichtigten Aufenthaltsgrundes, d.h. selbstständige/ unselbstständige Erwerbstätigkeit bzw. Studium.
Folgende Unterlagen werden jeweils neben einem Antragsformular benötigt:
Notwendige Unterlagen Beschäftigung:
- Antrag Grenzgängerkarte
- Kopie des gültigen Reisepasses
- Kopie des gültigen Aufenthaltstitels aus dem jeweiligen EU Staat
- ggf. Heiratsurkunde, Haushaltsbescheinigung
- aktuelles biometrisches Passbild 1x
- Arbeitsvertrag (ggf. Vorvertrag)
- Stellenbeschreibung der BA
Notwendige Unterlagen selbstständige Tätigkeit:
- Antrag Grenzgängerkarte
- Kopie des gültigen Reisepasses
- Kopie des gültigen Aufenthaltstitels aus dem jeweiligen EU Staat
- ggf. Heiratsurkunde, Haushaltsbescheinigung
- Nachweis Krankenversicherung gültig für Deutschland
- aktuelles biometrisches Passbild 1x
- Businessplan, Finanzierung u.s.w.
- Gewerbeanmeldung
- ggf. Eintragung Handwerkskammer/Handelsregister
Notwendige Unterlagen Studium:
- Antrag Grenzgängerkarte
- Kopie des gültigen Reisepasses
- Kopie des gültigen Aufenthaltstitels aus dem jeweiligen EU Staat
- ggf. Heiratsurkunde, Haushaltsbescheinigung
- Nachweis Krankenversicherung gültig für Deutschland
- aktuelles biometrisches Passbild 1x
- Studienbescheinigung
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes (Kontoauszüge der letzten 6 Monate, evtl. Verpflichtungserklärung)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§12 Abs. 1 AufenthV
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Mönchengladbach
- Ersterteilung: 61 €
- Verlängerung: 35 €
Minderjährige:
- Ersterteilung: 30,50 €
- Verlängerung: 17,50 €
Schweizer Staatsangehörige:
- Ersterteilung: 8 €
- Verlängerung: 8 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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