Grenzgängerkarte Verlängerung für Drittstaatsangehörige

    Grenzgängerkarte Verlängerung für Drittstaatsangehörige

    Hinweise für Mönchengladbach

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Mit der Grenzgängerkarte kann man eine selbständige Tätigkeit, einer Beschäftigung oder einem Studium in der Bundesrepublik Deutschland nachgehen, wenn:

    • Sie Bürger/in eines nicht EU-Landes (Drittstaat) sind.
    • Sie in einem an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staat (Aufenthaltserlaubnis) wohnen.
    • Sie regelmäßig an den Wohnort zurückkehren.

     

    Möchten Sie einen Arbeitsvertrag abschliessen (unselbständige Erwerbstätigkeit)?

    Dann müssen Sie in der Regel über die Ausländerbehörde ein Arbeitserlaubnisverfahren bei der "Bundesagentur für Arbeit" einleiten lassen.

     

    Möchten Sie einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen?

    Bei einer beabsichtigten selbstständigen Tätigkeit kann die Grenzgängerkarte (unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des §21 Aufenthaltsgesetzes) ausgestellt werden.

     

    Möchten Sie Studieren?

    Sie benötigen einen Nachweis über die Einschreibung bei einer Universität / Hochschule (Immatrikulation).

     

    Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird dem/der Antragsteller/in gebührenpflichtig eine zeitlich befristete Grenzgängerkarte ausgestellt.

    Zuständig für die Ausstellung der Grenzgängerkarte ist die Ausländerbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Firmensitz bzw. die Hochschule liegt.

    Ein Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Grenzgängerkarte muss persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-0

    Fax: 02161 25-53390

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Die notwendigen Daten richten sich nach der Art des beabsichtigten Aufenthaltsgrundes, d.h. selbstständige/ unselbstständige Erwerbstätigkeit bzw. Studium.

    Folgende Unterlagen werden jeweils neben einem Antragsformular benötigt:

    Notwendige Unterlagen Beschäftigung:

    • Antrag Grenzgängerkarte
    • Kopie des gültigen Reisepasses
    • Kopie des gültigen Aufenthaltstitels aus dem jeweiligen EU Staat
    • ggf. Heiratsurkunde, Haushaltsbescheinigung
    • aktuelles biometrisches Passbild 1x
    • Arbeitsvertrag (ggf. Vorvertrag)
    • Stellenbeschreibung der BA

     

    Notwendige Unterlagen selbstständige Tätigkeit:

    • Antrag Grenzgängerkarte
    • Kopie des gültigen Reisepasses
    • Kopie des gültigen Aufenthaltstitels aus dem jeweiligen EU Staat
    • ggf. Heiratsurkunde, Haushaltsbescheinigung
    • Nachweis Krankenversicherung gültig für Deutschland
    • aktuelles biometrisches Passbild 1x
    • Businessplan, Finanzierung u.s.w.
    • Gewerbeanmeldung
    • ggf. Eintragung Handwerkskammer/Handelsregister

     

    Notwendige Unterlagen Studium:

    • Antrag Grenzgängerkarte
    • Kopie des gültigen Reisepasses
    • Kopie des gültigen Aufenthaltstitels aus dem jeweiligen EU Staat
    • ggf. Heiratsurkunde, Haushaltsbescheinigung
    • Nachweis Krankenversicherung gültig für Deutschland
    • aktuelles biometrisches Passbild 1x
    • Studienbescheinigung
    • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes (Kontoauszüge der letzten 6 Monate, evtl. Verpflichtungserklärung)

    Formulare

    Hinweise für Mönchengladbach

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    §12 Abs. 1 AufenthV

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    • Ersterteilung: 61 €
    • Verlängerung: 35 €

    Minderjährige:

    • Ersterteilung: 30,50 €
    • Verlängerung: 17,50 €

    Schweizer Staatsangehörige:

    • Ersterteilung: 8 €
    • Verlängerung: 8 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Mönchengladbach

    Weitere Informationen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de