Alters- und Ehejubiläum
Hinweise für Löhne
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Bürgermeister Bernd Poggemöller, im Verhinderungsfall dessen Stellvertreter, gratulieren den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Löhne persönlich zum 90. Geburtstag und ab dem 95. Lebensjahr jährlich.
Zu den Ehejubiläen, wie Goldene-, Diamantene-, Eiserne- und Gnadenhochzeit werden ebenfalls persönliche Glückwünsche durch den Bürgermeister oder seinen Stellvertretern überbracht.
Der Kreis Herford gratuliert schriftlich zum 90. Geburtstag sowie zur Goldenen Hochzeit. Zum 100. Geburtstag und den folgenden Geburtstagen, zur Diamantenen-, Eisernen- und Gnadenhochzeit gratuliert ein Vertreter des Kreises persönlich.
Das Land NRW verschickt Glückwunschschreiben zu folgenden Anlässen:
zum 100. Geburtstag und den folgenden Geburtstagen sowie zur Diamantenen-, Eisernen- und Gnadenhochzeit.
Sollte eine Gratulation nicht gewünscht werden, bitten wir Sie, dies der Stadtverwaltung rechtzeitig vorher mitzuteilen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Sofern die Ehejubilare nicht automatisch angeschrieben werden, können diese ihr Jubiläum durch Vorlage der
- Heiratsurkunde oder des
- Stammbuches
bekannt geben.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Löhne
- §§ 34 und 50 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 4 Meldegesetz Nordrhein-Westfalen (MG NRW)
- § 4 Meldedatenübermittlungsverordnung (MeldDÜV NRW)
- Runderlass des Ministerpräsidenten vom 30.11.1982 (I B2-170-1/70)
Verfahrensablauf
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Fristen
Hinweise für Löhne
Sollten die Jubilarinnen oder Jubilare eine Woche vor dem Jubiläumstag kein Anschreiben hinsichtlich einer Terminabsprache zur Gratulation erhalten haben, werden sie gebeten, sich rechtzeitig vor dem Jubiläumstag bei der Stadt Löhne zu melden.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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