Alters- und Ehejubiläum
Hinweise für Herzogenrath
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Anlässlich bestimmter Ehe- und Altersjubiläen werden die Herzogenrather Bürger*innen durch den Bürgermeister oder eine*n Stellvertreter*in besucht oder es werden persönliche Glückwunschschreiben versandt.
Im Einzelnen besteht folgende Regelung:
Altersjubilare:
- 80. Lebensjahr: Besuch durch den Bürgermeister oder Stellvertreter*in
- 85. Lebensjahr: persönliches Glückwunschschreiben
- 90. Lebensjahr: Besuch durch den Bürgermeister oder Stellvertreter*in
- 91.-94. Lebensjahr: persönliches Glückwunschschreiben
- ab dem 95. Lebensjahr: jährlicher Besuch durch den Bürgermeister oder Stellvertreter*in
- zum 100. Lebensjahr: Besuch durch den Bürgermeister oder Stellvertreter*in und eine*n Stellvertreter*in der StädteRegion
- zum 105. Lebensjahr: Besuch durch den Bürgermeister oder Stellvertreter*in und einen Stellvertreter*in der StädteRegion
Ehejubilare:
- Ein Besuch sowie die Veröffentlichung durch die Presse erfolgt nur nach persönlicher Anmeldung im Bürgermeisterbüro unter Vorlage des Stammbuches oder Heiratsurkunde.
Weitere Fragen zu dem Thema beantworten Ihnen die Mitarbeiter*innen des Bürgermeisterbüros gerne.
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Die Vorlauffrist beträgt 6 Wochen.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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