Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer VerlängerungOnline erledigen

    Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis

    Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E können auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Klasse: C/CE

    Eine Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre ist auf Antragstellung möglich.

    Zwischen Antragstellung und Aushändigung des verlängerten Führerscheines liegt eine Bearbeitungszeit von rund 6 bis 8 Wochen.

    Klasse: D/DE

    Wie bei der Klasse C/CE sind die D-Klassen auf 5 Jahre befristet und können dann auf Antrag um weitere 5 Jahre verlängert werden. Bei Verlängerung der D-Klasse unter dem 50. Lebensjahr wird ohne Leistungstest die Fahrerlaubnis für 5 Jahre höchstens bis zum 50. Geburtstag verlängert. Danach wird zwingend ein Leistungstest verlangt.

    Die Verlängerung der Fahrerlaubnis zählt nicht ab dem Antragsdatum, sondern ab Ablaufdatum der Gültigkeit der Fahrerlaubnis. Sie kann höchstens ein halbes Jahr im Voraus beantragt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_91aa396f9d477b481aaffd41c48147dc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnung und Soziales - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-220

    Fax: 05771 73-60

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    Klasse: C/CE

    • Personalausweis/ReisepassKopie des Führerscheines
    • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
    • augenärztliches Zeugnis
    • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung

    Klasse: D/DE

    • Personalausweis/Reisepass
    • Kopie des Führerscheines
    • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
    • augenärztliches Zeugnis
    • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
    • Führungszeugnis der Belegart 0
    • Leistungstest (bei Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr)

    Formulare

    Hinweise für Rahden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rahden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Fristen

    Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

    Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rahden

    Kosten

    Hinweise für Rahden

    Klasse: C/CE

    Für die Verlängerung wird eine Verwaltungsgebühr von 43,90 Euro erhoben.

    Klasse: D/DE

    Wie bei der Klasse C/CE fällt eine Verwaltungsgebühr von 43,90 Euro, allerdings zuzüglich 13,00 € für ein Führungszeugnis, an. Ist der Antragsteller bei Verlängerung der D-Klasse noch im Besitz des rosa oder grauen Führerscheines, so kommt noch die Umstellungsgebühr von 15,30 Euro hinzu.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rahden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 04.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rahden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de