Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E können auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
Beschreibung
Hinweise für Spenge
Allgemeines
- Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E, lassen Sie diese regelmäßig und rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor Ablauf) verlängern.
Klasse: C/CE
- Eine Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre ist auf Antragstellung möglich.
- Zwischen Antragstellung und Aushändigung des verlängerten Führerscheines liegt eine Bearbeitungszeit von rund 6 bis 8 Wochen.
Klasse: D/DE
- Wie bei der Klasse C/CE sind die D-Klassen auf 5 Jahre befristet und können dann auf Antrag um weitere 5 Jahre verlängert werden.
- Bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D über das 50. Lebensjahr hinaus, wird zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten (Reaktionstest) benötigt.
- Die Verlängerung der Fahrerlaubnis zählt nicht ab dem Antragsdatum, sondern ab Ablaufdatum der Gültigkeit der Fahrerlaubnis. Sie kann höchstens ein halbes Jahr im Voraus beantragt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass; bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch
- aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
- bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein)
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (Anlage 6 FeV, nicht älter als 2 Jahre)
- eine ärztliche Bescheinigung nach den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (Anlage 5 FeV)
- Führungszeugnis (rechtzeitig mindestens 3 Wochen vor Antragstellung beim zuständigen Bürgerbüro beantragen) Belegart "0" (nur bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D)
- bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D über das 50. Lebensjahr hinaus zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten (Reaktionstest)
Erteilung Klasse D1, D1E, D und DE vor Erreichen des Mindestaltes von 24 Jahren:
Zusätzlich:
- Kopie des Ausbildungsvertrages
- Medizinisch-Psychologisches Gutachten
Formulare
Hinweise für Spenge
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§§ 23 und 24 Abs. 1 FeV; § 2 Abs. 2 Satz 3 und 4 StVG
Verfahrensablauf
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Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Fristen
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Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Eine Übersicht sämtlicher Gebühren finden Sie unter "Weiterführende Link". Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Hinweise (Besonderheiten)
Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 04.12.2020
Stichwörter
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