Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E können auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird längstens für fünf Jahre erteilt.
Eine bestehende Fahrerlaubnis kann zum Ablauf der Befristung verlängert werden. Die Verlängerung einer Fahrerlaubnis können Sie sowohl bei der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung als auch beim Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung beantragen. Antragsvordrucke sind dort vorrätig.
Falls Sie auch einen Nachweis Ihrer Berufskraftfahrerqualifikation und/oder eine Fahrerkarte benötigen, sind hierfür separate Anträge zu stellen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
Bei der Antragstellung sind der Personalausweis/Pass sowie der Führerschein und
- ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm),
- ein ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung,
- eine Bescheinigung/ein Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung vorzulegen.
Für die Klassen D1, D1E, D und DE ist zudem ein Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zu stellen und ggf. ein testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Ziff. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (Reaktionstest) vorzulegen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg
Fahrerlaubnisverordnung - FeV; Straßenverkehrsgesetz - StVG
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Fristen
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Heinsberg
Eine Fahrerlaubnis der Klasse 2, die bis zum 31.12.1998 erteilt wurde, ist kraft Gesetzes befristet auf das 50. Lebensjahr. Zur Verlängerung und Umstellung der Fahrerlaubnis ist der Antrag mit den notwendigen Unterlagen rechtzeitig (ca. 6 - 8 Wochen vor Ablauf) einzureichen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 04.12.2020
Stichwörter
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