Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E können auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, C1E und CE
Die auf 5 Jahre befristete Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE, werden auf Antrag für jeweils 5 Jahre verlängert, wenn keine Fahreignungsbedenken bestehen und der Fahrerlaubnisinhaber seine körperliche Eignung durch die entsprechenden ärztlichen Gutachten nachweist.
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
Seitens der Fahrerlaubnisbehörde wird empfohlen, den Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis ca. 6 Wochen vor Ablauf der Fahrerlaubnis-Klasse zu stellen.
Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, D1E und DE
Die auf 5 Jahre befristete Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D und DE werden auf Antrag jeweils für 5 Jahre verlängert, wenn keine Fahreignungsbedenken bestehen und der Fahrerlaubnisinhaber seine körperliche Eignung durch die entsprechenden ärztlichen Gutachten nachweist. Ferner muss die charakterliche Eignung durch Vorlage eines Führungszeugnisses der Belegart "0" bestätigt werden.
Bei den Kraftomnibusklassen dürfen sich außerdem keine Bedenken gegen die Leistungsfähigkeit des Fahrerlaubnisinhabers ergeben (Leistungstest nach Anlage 5 Nr. 2a bis 2e FeV) ab Vollendung des 50. Lebensjahres.
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
Grundlage der Berechnung der Geltungsdauer der verlängerten Fahrerlaubnis ist das Datum des Tages, an der die verlängerte Fahrtauglichkeit endet.
Bitte stellen Sie rechtzeitig, d. h. mindestens 8 Wochen vor Ablauf der Fahrerlaubnis, den Verlängerungsantrag.
Die Verlängerung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf Ihrer Gültigkeitsdauer beantragt werden.
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Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80657
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Städteregion Aachen
Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, C1E und CE
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
- ein Lichtbild (35x45 mm Hochformat), Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Foto),
- gültiger Führerschein,
- augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung),
- ärztliches Gutachten (Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung),
- ggf. testpsychologisches Gutachten ab Vollendung des 50. Lebensjahres (Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung),
- ggf. Bescheinigungen (Module für Berufskraftfahrer).
Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, D1E und DE
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (im Original)
- ein Lichtbild, 35 x 45mm (biometrisches Foto)
- augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
- testpsychologisches Gutachten (Anlage 5 Nr. 2 FeV) ab Vollendung des 50. Lebensjahres
- ärztliches Gutachten (Anlage 5 Nr.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
- Führungszeugnis der Belegart "0" zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen bei der jeweiligen Meldebehörde des Wohnsitzes)
- gültiger Führerschein
Formulare
Hinweise für Städteregion Aachen
Voraussetzungen
Hinweise für Städteregion Aachen
Rechtsgrundlage(n)
Sections 23 and 24 (1) FeV; Section 2 (2) sentences 3 and 4 StVG
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Fristen
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Städteregion Aachen
Kosten
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.
Hinweise (Besonderheiten)
Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.
Weitere Informationen
Hinweise für Städteregion Aachen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 04.12.2020
Stichwörter
Hinweise für Städteregion Aachen