Führerschein - Verlängerung der Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E können auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Sie möchten die Verlängerung Ihrer in Kürze ablaufenden oder schon abgelaufenen Fahrerlaubnisklassen beantragen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
36-1-4 Führerscheinservice Wesel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0281 207-4455
E-Mail: fs@kreis-wesel.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wesel
Formulare
Hinweise für Wesel
Voraussetzungen
Hinweise für Wesel
Rechtsgrundlage(n)
Sections 23 and 24 (1) FeV; Section 2 (2) sentences 3 and 4 StVG
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Fristen
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Wesel
Kosten
Hinweise für Wesel
- bei Verlängerung der C-Klassen: 40,60€
- bei Verlängerung der D-Klassen / Wiedererteilung der C- und D-Klassen: 43,90€
- zusätzlich für das Führungszeugnis: 13,00€
- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Es kann in Ausnahmefällen eine höhere Gebühr anfallen.
Hinweise (Besonderheiten)
Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.
Weitere Informationen
Hinweise für Wesel
Falls Sie den Antrag über einen Dritten, zum Beispiel die Fahrschule oder einen Bevollmächtigten einreichen wollen beachten Sie bitte, dass alle benötigten Unterlagen und Unterschriften im Original vorliegen müssen. Der/Die Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen können.
Eine Verlängerung erfolgt in der Regel für fünf Jahre. Um eine fristgerechte Verlängerung durchführen zu können, sollte der Antrag spätestens sechs Wochen - jedoch frühestens drei Monate - vor Ablauf gestellt werden.
Wird ein Antrag nach Ablauf der bisherigen Fahrerlaubnisklasse gestellt, handelt es sich nicht um eine Verlängerung sondern um eine Wiedererteilung. Diese kann jederzeit erfolgen, egal, wie lange die Fahrerlaubnis abgelaufen ist. Wir behalten uns aber vor, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob zur Wiedererteilung neben den sonst erforderlichen Unterlagen, auch die Ablegung der erneuten Fahrerlaubnisprüfung erforderlich ist.
Als Ausweisdokumente anerkannt sind:
- Personalausweis
- eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
- vorläufiger Ausweis
- Reisepass
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 04.12.2020
Stichwörter
Hinweise für Wesel