Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Führerschein - Verlängerung der Fahrerlaubnis

    Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E können auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Sie möchten die Verlängerung Ihrer in Kürze ablaufenden oder schon abgelaufenen Fahrerlaubnisklassen beantragen.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    36-1-4 Führerscheinservice Wesel

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0281 207-4455

    E-Mail: fs@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    36-1-2 Dienstleistungszentrum Moers

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 15

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02841 202-1234

    Fax: 02841 202-1487

    E-Mail: dlz-moers@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Führerschein - Verlängerung der Fahrerlaubnis

    Formulare

    Hinweise für Wesel

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wesel

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Fristen

    Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

    Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wesel

    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • bei Verlängerung der C-Klassen: 40,60€
    • bei Verlängerung der D-Klassen / Wiedererteilung der C- und D-Klassen: 43,90€
    • zusätzlich für das Führungszeugnis: 13,00€
    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Es kann in Ausnahmefällen eine höhere Gebühr anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Falls Sie den Antrag über einen Dritten, zum Beispiel die Fahrschule oder einen Bevollmächtigten einreichen wollen beachten Sie bitte, dass alle benötigten Unterlagen und Unterschriften im Original vorliegen müssen. Der/Die Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen können.

    Eine Verlängerung erfolgt in der Regel für fünf Jahre. Um eine fristgerechte Verlängerung durchführen zu können, sollte der Antrag spätestens sechs Wochen - jedoch frühestens drei Monate - vor Ablauf gestellt werden.

    Wird ein Antrag nach Ablauf der bisherigen Fahrerlaubnisklasse gestellt, handelt es sich nicht um eine Verlängerung sondern um eine Wiedererteilung. Diese kann jederzeit erfolgen, egal, wie lange die Fahrerlaubnis abgelaufen ist. Wir behalten uns aber vor, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob zur Wiedererteilung neben den sonst erforderlichen Unterlagen, auch die Ablegung der erneuten Fahrerlaubnisprüfung erforderlich ist.

    Als Ausweisdokumente anerkannt sind:

    • Personalausweis
    • eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
    • vorläufiger Ausweis
    • Reisepass

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 04.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wesel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de