Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis

    Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E können auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Die Fahrerlaubnisse der Klassen C/CE, C1/C1E, D/DE, D1/D1E werden grundsätzlich nur für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Wenn Sie Altinhaberin bzw. Altinhaber der Klasse 3 sind, sind die Klassen C1/C1E unbefristet, die sogenannte Klasse "CE79" ist gültig bis zur Vollendung Ihres 50. Lebensjahres. Als Altinhaberin bzw. Altinhaber der Klasse 2 sind die Klassen C1/C1E ebenfalls unbefristet, die Klassen C/CE müssen mit Vollendung des 50. Lebensjahren erstmalig verlängert werden, sofern Sie diese weiterhin nutzen möchten.

    Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes.

    Zur Kontaktaufnahme in dringenden Fällen nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Ihre Führerscheinstelle wird sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Verlängerung von Führerscheinen vollständig ausgefüllter Antrag Personalausweis oder Reisepass Kopie des aktuellen Führerscheins 1 biometrisches Lichtbild augenärztliches Gutachten (im Original, nicht älter als 2 Jahre) ärztliches Gutachten (im Original, nicht älter als 1 Jahr) Leistungstest (im Original, nicht älter als 1 Jahr; für die D-Klassen ab dem 50. Lebensjahr) polizeiliches Führungszeugnis (Beantragung bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung; Beleg-Art 0, für D-Klassen)

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kleve

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kleve

    §§ 23 und 24 Abs. 1 FeV; § 2 Abs. 2 Satz 3 und 4 StVG

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kleve

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Fristen

    Hinweise für Kleve

    Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

    Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleve

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Vorbesitz EU-Kartenführerschein 43,90 Euro Vorbesitz grauer oder rosafarbener Führerschein 54,10 Euro polizeiliches Führungszeugnis (D-Klassen) 13,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 04.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de