Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E können auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
Beschreibung
Hinweise für Essen
Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E,D, DE, D1 und D1E werden für die Dauer von 5 Jahren erteilt.
Eine Verlängerung sollte immer rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden (ca. 6 Wochen vorher).
Bei der Fahrerlaubnis der Klassen für Busse (D, DE, D1, D1E) erfolgt die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus nur, wenn ein Gutachten nach der Anlage 5 Ziffer 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) über das Vorliegen der besonderen Anforderungen an die Belastbarkeit, die Orientierungsleistung, die Konzentrationsleistung, die Aufmerksamkeitsleistung und die Reaktionsfähigkeit vorgelegt wird.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Für alle Fahrerlaubnisklassen mit befristeter Geltungsdauer:
Personalausweis oder Reisepass
bisheriger Führerschein
1 biometrisches Passfoto nach der Passverordnung.
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten des Augenarztes nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein).
Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein).
Nur für die Klassen D, DE, D1, D1E (Bus) gilt zusätzlich:
Führungszeugnis (kann auch beim Einwohnermeldeamt beantragt werden - Belegart O). Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein.
Wenn die Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E über das 50. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll zusätzlich:
Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein).
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Sections 23 and 24 (1) FeV; Section 2 (2) sentences 3 and 4 StVG
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Fristen
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.
Hinweise (Besonderheiten)
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Wegen der für die Ausstellung des Kartenführerscheins erforderlichen Unterschriftenleistung muss die Antragstellung persönlich erfolgen.
Der Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Bei Aushändigung des neuen Führerscheines ist der bisherige Führerschein abzugeben.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 04.12.2020
Stichwörter
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