Antrag auf Grundstücksvereinigung Beglaubigung

    Beglaubigung des Antrags auf Grundstücksvereinigung beantragen

    Hinweise für Petershagen

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Zur Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen muss das Original vorgelegt werden.

    Unterschriften dürfen nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart der beglaubigenden Person vollzogen oder als vollzogen anerkannt werden und die Identität durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder gültigen Reisepasses nachgewiesen wird. Unterschriften ohne zugehörigen Text (Blanko-Unterschriften) werden nicht beglaubigt.

    Ausländische Dokumente dürfen von hier beglaubigt werden, sofern Sie im Original vorgelegt werden und die Kopien vom Bürgerbüro selbst angefertigt werden. Das Dokument muss zusätzlich von einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt worden sein. Das Originaldokument hingegen muss unverändert sein und die Beglaubigung muss für eine deutsche Behörde vorgesehen sein.

    Aus Kostengründen empfiehlt es sich, bei Bewerbungen u. ä. zunächst unbeglaubigte Kopien einzureichen, es sei denn, eine Beglaubigung ist ausdrücklich vorgeschrieben (z. B. bei der Bewerbung um einen Studienplatz).

    Achtung:
    Inländische Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden können nur bei dem Standesamt, welches die Urkunde ausgestellt hat, als Zweitschrift angefordert werden. Diese Dokumente dürfen vom Bürgerbüro nicht beglaubigt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ecc95029bf4be30d65a33ff29020e032

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    E-Mail: buergerservice@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen

    • Personalausweis oder Pass als Identitätsnachweis 
    • Originale der zu beglaubigenden Dokumente
    • Abschriften oder Ablichtungen der Originale, auf denen die Beglaubigung erfolgen soll

    Formulare

    Hinweise für Petershagen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Petershagen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Petershagen

    Ist die Unterschrift für öffentliche Zwecke erforderlich, wenden Sie sich bitte an einen Notar (z. B. Testament, Vorsorgevollmacht, Kaufvertrag etc.)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Petershagen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de