Antrag auf Grundstücksvereinigung Beglaubigung

    Beglaubigung des Antrags auf Grundstücksvereinigung beantragen

    Hinweise für Waldbröl

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Das Unschädlichkeitszeugnis ersetzt die Pfandhaftentlassungserklärung der Hypotheken- und Realgläubiger bei der Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück. Im Unschädlichkeitszeugnis wird bescheinigt, dass

    • der Abverkauf,
    • der Austausch
    • oder die unentgeltliche Abtretung einer Teilfläche aus einheitlich belastetem Grundbesitz

    die in Betracht kommenden Interessenten (Beteiligten) nicht schädigt.

    Ein Unschädlichkeitszeugnis kann nur erteilt werden, wenn von einer Hypothek, Grund- oder Rentenschuld oder Reallast eine Teilfläche freigestellt werden soll, welche im allgemeinen 15 Prozent der Fläche und 10 Prozent des Werts des belasteten Grundbesitzes nicht übersteigen sollte.

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    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster des Oberbergischen Kreises

    Adresse

    Hausanschrift

    Fritz-Kotz-Straße 17a

    51674 Wiehl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02261 88-6200

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldbröl

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Waldbröl

    Weitere Informationen

    Hinweise für Waldbröl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de