Beglaubigung des Antrags auf Grundstücksvereinigung beantragen
Hinweise für Waldbröl
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Das Unschädlichkeitszeugnis ersetzt die Pfandhaftentlassungserklärung der Hypotheken- und Realgläubiger bei der Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück. Im Unschädlichkeitszeugnis wird bescheinigt, dass
- der Abverkauf,
- der Austausch
- oder die unentgeltliche Abtretung einer Teilfläche aus einheitlich belastetem Grundbesitz
die in Betracht kommenden Interessenten (Beteiligten) nicht schädigt.
Ein Unschädlichkeitszeugnis kann nur erteilt werden, wenn von einer Hypothek, Grund- oder Rentenschuld oder Reallast eine Teilfläche freigestellt werden soll, welche im allgemeinen 15 Prozent der Fläche und 10 Prozent des Werts des belasteten Grundbesitzes nicht übersteigen sollte.
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Ansprechpartner
Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster des Oberbergischen Kreises
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02261 88-6200
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen