Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Sie erhalten einen Aufenthaltstitel grundsätzlich nur zu einem bestimmten Zweck. Die Zwecke sind im Aufenthaltsgesetz festgelegt.
    Folgende übergeordnete Aufenthaltszwecke sieht das Gesetz vor:

    -           Ausbildung
    -           Erwerbstätigkeit
    -           völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
    -           Familiennachzug
    -           besondere Aufenthaltsrechte


    Ein Visum wird für die Einreise nach Deutschland benötigt.
    Es wird bei der Botschaft oder dem Konsulat im Ausland beantragt. Ein Aufenthaltstitel wird für einen längeren Aufenthalt in Deutschland benötigt und bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragt

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_780fd479a5913f366718f80385497110

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ausländer- und Integrationsbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von den jeweils geltenden Voraussetzungen ab. Maßgeblich ist also, welchen Aufenthaltstitel zu welchem Aufenthaltszweck Sie beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herford

    Die konkrete Rechtsgrundlage ist abhängig von dem konkreten Aufenthaltstitel

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herford

    Zu den Lieferungsfristen durch die Bundesdruckerei von ca. drei bis vier Wochen kommen häufig weitere Bearbeitungsfristen, wenn die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder die Stellungnahme einer anderen Behörde erforderlich ist. Wenn Sie bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels sein sollten, ist es daher ratsam, sich ca. 6 Wochen vor Ablauf an die Ausländerbehörde zu wenden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de