Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Nach Einreise und Anmeldung beim Einwohnermeldeamt beantragen Sie den Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde.
Neben den mitzubringenden Unterlagen für die einzelnen Aufenthaltstitel müssen Sie in der Lage sein, sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich zu verständigen, dass heißt Sie sollten auf die Fragen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde antworten können.
Im Einzelfall kann darüber hinaus die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein. Ob und wenn ja, welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, wird im Beratungsgespräch festgestellt werden können.
Die Gebühren für die genannten Dienstleistungen richten sich nach der Aufenthaltsverordnung. Auch diese können Sie für Ihren Antrag im Beratungsgespräch erfahren.
Weitere Informationen zur Beantragung/Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels erhalten Sie hier. Bitte vereinbaren Sie zur Beantragung Ihres Aufenthaltstitels vorher einen Termin mit der Ausländerbehörde.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Rechtsgrundlage(n)
§§ 16a ff. AufenthG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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