Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Nach Einreise und Anmeldung beim Einwohnermeldeamt beantragen Sie den Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde.

    Neben den mitzubringenden Unterlagen für die einzelnen Aufenthaltstitel müssen Sie in der Lage sein, sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich zu verständigen, dass heißt Sie sollten auf die Fragen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde antworten können.

    Im Einzelfall kann darüber hinaus die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein. Ob und wenn ja, welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, wird im Beratungsgespräch festgestellt werden können.

    Die Gebühren für die genannten Dienstleistungen richten sich nach der Aufenthaltsverordnung. Auch diese können Sie für Ihren Antrag im Beratungsgespräch erfahren.

    Weitere Informationen zur Beantragung/Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels erhalten Sie hier. Bitte vereinbaren Sie zur Beantragung Ihres Aufenthaltstitels vorher einen Termin mit der Ausländerbehörde.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2da1f99ff091330d0bad0500cb611438

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 01.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen befristete Aufenthaltserlaubnis ein vollständig ausgefülltes Antragsformular; Sie können die Anträge online stellen oder die Formulare zur Erteilung / Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis herunterladen den gültigen Nationalpass oder Identitätskarte (Personalausweis) den Krankenversicherungsnachweis den Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes:bei Arbeitnehmern: die aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers, dass Sie die Erwerbstätigkeit bereits ausüben bei Selbstständigen / Freiberuflichen: die Gewerbeanmeldung bei Nichterwerbstätigen: den Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes (zum Beispiel Sparguthaben,Verpflichtungserklärungen Dritter oder Einkommen des Ehegatten, etc.) Im Einzelfall kann darüber hinaus die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein.    

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 16a ff. AufenthG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de