Approbation als Tierarzt
Hinweise für Herne
Beschreibung
Hinweise für Herne
Nach den Vorschriften des geltenden Heilberufsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (HeilBerG) sind Sie Pflichtmitglied der Tierärztekammer Nordrhein, wenn Sie
- über die Approbation oder eine vorübergehende Erlaubnis zur Ausübung des Berufs verfügen
- und im Kammerbereich Nordrhein Ihren Beruf ausüben
- oder, sofern Sie Ihren Beruf nicht ausüben, Ihren Wohnsitz in Nordrhein haben.
Als Mitglied der Tierärztekammer Nordrhein unterliegen Sie Meldepflichten und -fristen gem. § 2 Absatz 2 HeilBerG NRW sowie § 2 Absatz 3 der Berufsordnung der Tierärztekammer Nordrhein. Bitte achten Sie auf fristgerechte Meldungen, da andernfalls nach § 58 e Absatz 3 HeilBerG NRW ein Zwangsgeld fällig werden kann.
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Ansprechpartner
Abteilung 44/2 - Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: gewerbemeldestelle@herne.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen