Allgemeine Informationen beim Übergang in eine weiterführende Schule
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Als Eltern oder Erziehungsberechtigte von schulpflichtigen Kindern werden Sie zur Schulanmeldung eingeladen. Hierbei ist zunächst ausschlaggebend, ob das Kind bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres das 6. Lebensjahr vollendet und seinen Hauptwohnsitz in Petershagen hat. Grundsätzlichen können Sie die Grundschule und die Schulart frei wählen, wobei ein Anspruch auf Aufnahme an der nächstgelegenen Grundschule besteht, sofern die vom Schulträger festgesetzte Aufnahmekapazität nicht überschritten wird.
In der Einladung teilt die Verwaltung Ihnen die für Ihr Kind nächstgelegene Grundschule mit, das weitere Verfahren wird dann von der Schule direkt mit den Eltern abgewickelt.
Eine Übersicht der Schulen in Petershagen sowie die entsprechenden Seiten finden Sie im Schulportal der Stadt Petershagen.
Wenn Sie sich über die Beförderung Ihrer Kinder zur Schule sowie über mögliche Kostenerstattungen informieren möchten, öffnen Sie die Dienstleistung Schülerbeförderung.
Informationen zum Thema Einschuluntersuchung finden Sie hier.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für Beratung an der weiterführenden Schule:
- Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
- Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
- Empfehlung der Grundschule für die künftige Schulform
- Personalausweise der Erziehungsberechtigten
- ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
- ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises der/des Erziehungsberechtigten, die/der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann.
Voraussetzungen
Ihr Kind wechselt zum nächsten Schuljahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Petershagen
Verfahrensablauf
- Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
- Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
- Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleitung über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Petershagen
Die Bestimmung der nächstgelegenen Schule richtet sich nach § 7 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO). Danach ist die nächstgelegene Schule die Schule mit dem kürzesten Fußweg zwischen Wohnung (Haustür) und dem Eingang des Schulgrundstücks.
Folgende Geburtsjahrgänge sind für die Einschulung maßgebend:
Einschulung zum Schuljahr Geburtsjahrgänge 2022/2023 01.10.2015 - 30.09.2016 2023/2024 01.10.2016 - 30.09.2017 2024/2025 01.10.2017 - 30.09.2018
Eine vorzeitige Einschulung auf Antrag ist möglich. Dieser Antrag ist bei der Schule zu stellen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021
Stichwörter
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