Allgemeine Informationen beim Übergang in eine weiterführende Schule
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Allgemeine Informationen:
Seit dem Schuljahr 2008/2009 sind im gesamten Land NRW die Schulbezirke aufgehoben. Die Erziehungsberechtigten können ihre Kinder im Rahmen freier Kapazitäten an der von ihnen gewünschten Langenfelder Grundschule anmelden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nur in die der Wohnung des Kindes nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart (Gemeinschaftsgrundschule oder kath. Grundschule). Die Anmeldungen in den Langenfelder Grundschulen erfolgt in der Regel Ende Oktober. Alle Eltern von schulpflichtig werdenden Kindern werden rechtzeitig über die Anmeldetermine infomiert.
Die Anmeldung für die weiterführenden Schulen erfolgt, je nach Empfehlung der Grundschule, ebenfalls in der jeweiligen Schule, wobei in Langenfeld 1 Gymnasium, 1 Realschule und 2 Gesamtschulen für den Bildungsbedarf ab Klasse 5 zur Verfügung stehen.
Hier erhalten Sie eine Übersicht über alle Langenfelder Schulen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für Beratung an der weiterführenden Schule:
- Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
- Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
- Empfehlung der Grundschule für die künftige Schulform
- Personalausweise der Erziehungsberechtigten
- ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
- ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises der/des Erziehungsberechtigten, die/der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann.
Voraussetzungen
Ihr Kind wechselt zum nächsten Schuljahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
- Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
- Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleitung über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021