Aufnahme in weiterführende Schulen

    Allgemeine Informationen beim Übergang in eine weiterführende Schule

    Wenn Ihr Kind vor dem Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule steht, können Sie die Beratungsmöglichkeiten in den Schulen nutzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Allgemeine Informationen:

    Seit dem Schuljahr 2008/2009 sind im gesamten Land NRW die Schulbezirke aufgehoben. Die Erziehungsberechtigten können ihre Kinder im Rahmen freier Kapazitäten an der von ihnen gewünschten Langenfelder Grundschule anmelden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nur in die der Wohnung des Kindes nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart (Gemeinschaftsgrundschule oder kath. Grundschule). Die Anmeldungen in den Langenfelder Grundschulen erfolgt in der Regel Ende Oktober. Alle Eltern von schulpflichtig werdenden Kindern werden rechtzeitig über die Anmeldetermine infomiert.

    Die Anmeldung für die weiterführenden Schulen erfolgt, je nach Empfehlung der Grundschule, ebenfalls in der jeweiligen Schule, wobei in Langenfeld 1 Gymnasium, 1 Realschule und 2 Gesamtschulen für den Bildungsbedarf ab Klasse 5 zur Verfügung stehen.

    Hier erhalten Sie eine Übersicht über alle Langenfelder Schulen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_155442ea27ca3bef70f9e32367e9656b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Schule und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für Beratung an der weiterführenden Schule:

    • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
    • Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
    • Empfehlung der Grundschule für die künftige Schulform
    • Personalausweise der Erziehungsberechtigten
    • ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
    • ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises der/des Erziehungsberechtigten, die/der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann.

    Voraussetzungen

    Ihr Kind wechselt zum nächsten Schuljahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
    • Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
    • Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleitung über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.

    Fristen

    Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest. Die Beratung sollte vor dem Anmeldeverfahren erfolgen.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    http://broschüren.nrw/sekundarstufe-1

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de