allgemeinbildende Schulen Aufnahme Gesamtschule, Gymnasium, Hauptschule, Realschule
Beschreibung
Hinweise für Goch
Mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 erhalten die Eltern eine Empfehlung für den weiteren Bildungsweg ihres Kindes. Diese begründete Empfehlung soll ihnen helfen, die richtige Schulform für das Kind zu wählen und eine geeignete Schule zu finden. Die Empfehlung ist als Hilfestellung der Grundschule gedacht, aber nicht bindend. Vor dem Übergang von Schülerinnen und Schülern von der Grundschule in eine weiterführende Schule können Eltern Beratungsmöglichkeiten in den Schulen wahrnehmen. Nach der Beratung durch die Grundschule können die Eltern ihr Kind an einer weiterführenden Schule ihrer Wahl anmelden. Dort wird im Rahmen der Aufnahmekapazität entschieden, ob das Kind aufgenommen wird. Über die Aufnahme an einer weiterführenden Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
In Goch gibt es folgende Formen der weiterbildenden Schulen:
- Hauptschule
- Realschule
- Gymnasium
- Gesamtschule
- Förderschule
Der Zeitraum zur Durchführung der Anmeldeverfahren umfasst sechs Wochen. Er beginnt mit dem letztmöglichen Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse der Klasse 4 an Grundschulen.
An einer Schule oder an mehreren Schulen einer Schulform mit einem erwarteten Anmeldeüberhang oder bei neu genehmigten Schulen im Errichtungsjahr kann ein vorgezogenes Anmeldeverfahren durchgeführt werden. In dem Fall beginnt an diesen Schulen die Anmeldung in der ersten Woche des Anmeldezeitraums. Eine Rückmeldung ob eine Aufnahme erfolgen kann, erfolgt bis zum Ende der zweiten Anmeldewoche. An den Schulen der übrigen Schulformen findet die Anmeldung zwischen der dritten und sechsten Woche des Anmeldezeitraums statt.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für Beratung an der weiterführenden Schule:
- Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
- Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
- Empfehlung der Grundschule für die künftige Schulform
- Personalausweise der Erziehungsberechtigten
- ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
- ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises der/des Erziehungsberechtigten, die/der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann.
Voraussetzungen
Hinweise für Goch
Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich abgeschlossen. Ihr Kind wechselt zum nächsten Schuljahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Goch
Im Anmeldezeitraum, welcher öffentlich bekannt gemacht wird, sind die Schülerinnen und Schüler der 4. Grundschulklassen, die ab dem bevorstehenden Schuljahr eine weiterführende Schule besuchen, durch die Erziehungsberechtigten an einer weiterführenden Schule anzumelden. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch sowie Masernschutznachweis (Impfausweis), das 1. Halbjahreszeugnis und der mit dem Halbjahreszeugnis durch die jeweilige Grundschule in vierfacher Ausfertigung ausgehändigte Anmeldeschein vorzulegen. Bei Vorliegen einer eindeutigen Empfehlung für eine Schulform ist die Anwesenheit des Kindes bei der Anmeldung nicht erforderlich.
Fristen
Hinweise für Goch
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Goch
Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch bzgl. der Schulform auf andere Weise zu entsprechen.
Weitere Informationen
Hinweise für Goch
Weiterführende Schulen in Goch
Gemeinschaftshauptschule Gustav-Adolf
Wiesenstraße 87, 47574 Goch, Tel.: 0 28 23 / 93 40 0
Leni-Valk-Realschule
Leni-Valk-Str. 37, 47574 Goch, Tel.: 0 28 23 / 4 11 76-0
Stätische Gymnasium Goch
Hubert-Houben-Str. 9, 47574 Goch, Tel. 0 28 23 / 92 95 00
Gesamtschule Mittelkreis (Trägerschaft liegt beim Schulzweckverband)
Südring 28, 47574 Goch, Tel.: 0 28 23 / 92 81 60
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Goch