Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe Bescheinigung
Hinweise für Stemwede
Beschreibung
Hinweise für Stemwede
Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) ist die Gesellschaft die Antragstellerin. In diesem Fall ist für jede vertretungsberechtigte Person (z.B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglied) ein Antragsvordruck einzureichen.
Weitere Informationen zum Thema "Bewachungsgewerbe" finden Sie im verlinkten Online-Angebot des Kreises Minden-Lübbecke und im Wirtschafts-Service-Portal.NRW.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 34a Gewerbeordnung (GewO)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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