Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung

    Negativatteste bzw. gesetzliche Vorkaufsrechte

    Das gemeindliche Vorkaufsrecht ermöglicht es der Gemeinde, für städtebauliche Zwecke Grundstücke zu erwerben, um dadurch auf deren künftige bauliche und sonstige Nutzung Einfluss zu nehmen.

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Erteilung von Negativattesten nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches bzw. Ausübung von gesetzlichen Vorkaufsrechten.

    Die Stadt Dortmund prüft, ob ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht. Ist dies nicht der Fall, wird ein Negativattest erteilt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostwall 60

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-22239

    Fax: +49 231 50-22239

    E-Mail: liegenschaftsamt@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Verkäufer oder der Käufer hat der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrages unverzüglich mitzuteilen, damit sie entscheiden kann, ob sie das Vorkaufsrecht ausübt.

    Formulare

    Die Ausübung des Vorkaufsrechts hat durch einen Verwaltungsakt zu erfolgen. Er wird regelmäßig schriftlich erlassen.

    Für einen Antrag auf Erteilung eines Negativbescheids / -testats ist keine bestimmte Form allgemein vorgeschrieben; auch diese Entscheidung ergeht regelmäßig schriftlich.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Vorlage eines Kaufvertrages durch den beurkundenden Notar.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    • Baugesetzbuch
    • Verwaltungsverfahrensgesetz
    • Bauleitplanung
    • Gebührensatzung

    Verfahrensablauf

    Der Verkäufer oder Käufer unterrichtet die Gemeinde über den Inhalt eines Kaufvertrages.

    Besteht kein Vorkaufsrecht oder übt die Gemeinde es nicht aus, hat die Gemeinde auf Antrag eines Beteiligten darüber ein Zeugnis auszustellen (sog. Negativbescheid / -testat).

    Übt die Gemeinde das Vorkaufsrecht dagegen aus, wird ein selbständiger Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Gemeinde neu begründet. Hierfür gelten grundsätzlich dieselben Bedingungen (auch bzgl. des Kaufpreises), die der Verkäufer mit dem ursprünglichen Käufer vereinbart hatte. Jedoch kann der Kaufpreis preislimitiert sein, wenn der vereinbarte Kaufpreis den Verkehrswert in erkennbarer Weise deutlich überschreitet. In diesem Fall kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

    Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt gegenüber dem Verkäufer; dem Käufer ist die Entscheidung bekannt zu geben.

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Soweit keine besonderen Klärungen erforderlich werden, erfolgt die Bearbeitung innerhalb von 2 Wochen. Die gesetzliche Frist beträgt 3 Monate jeweils ab Eingang des vollständigen Kaufvertrages.

    Bearbeitungsdauer

    Eine Bearbeitungsdauer ist nicht direkt geregelt. Jedoch ergibt sich aus der Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts (s.u.), dass die Gemeinde unverzüglich handeln muss.

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Nach der aktuell gültigen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Dortmund 54,50 € für Grundstücke, die einer wirtschaftlichen Einheit zugehörig sind. Sind mehrere wirtschaftliche Einheiten betroffen, erhöht sich die Gebühr je zusätzlicher Wirtschaftseinheit um 16,00 €.
    Für die Erteilung einer Zweitschrift und Änderung des Zeugnisses aufgrund falscher Angaben bei der Beantragung beträgt die Gebühr 16,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Wer kann den Antrag stellen?:

    In der Regel stellt der beurkundende Notar den Antrag.


    Weitere Informationen

    Der Gemeinde stehen Vorkaufsrechte kraft Gesetz (Allgemeine Vorkaufsrechte) und Vorkaufsrechte aufgrund von Satzungen (Besondere Vorkaufsrechte) zu. Beide Arten stehen gleichberechtigt nebeneinander.

    Die gesetzlichen Vorkaufsrechte dienen als städtebaurechtliche Instrumente zur Sicherung der Bauleitplanung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de