Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung
Das gemeindliche Vorkaufsrecht ermöglicht es der Gemeinde, für städtebauliche Zwecke Grundstücke zu erwerben, um dadurch auf deren künftige bauliche und sonstige Nutzung Einfluss zu nehmen.
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Der Käufer eines Grundstücks hat gegenüber dem Grundbuchamt unter anderem nachzuweisen, dass für das Grundstück kein gemeindliches Vorkaufsrecht existiert oder es nicht ausgeübt wird, bevor der Eigentumswechsel im Grundbuch vollzogen werden kann. Dazu zeigen die Vertragsparteien der Gemeinde den Verkauf eines Grundstückes an, sodass die Gemeinde prüfen kann, ob sie ein Vorkaufsrecht hat und ob sie dieses wahrnehmen will. Besteht kein Vorkaufsrecht oder soll es nicht ausgeübt werden, erteilt die Gemeinde ein Negativzeugnis.
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Ansprechpartner
Vorkaufsrecht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-3861
E-Mail: umlegungsausschuss@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Krefeld
Formulare
Die Ausübung des Vorkaufsrechts hat durch einen Verwaltungsakt zu erfolgen. Er wird regelmäßig schriftlich erlassen.
Für einen Antrag auf Erteilung eines Negativbescheids / -testats ist keine bestimmte Form allgemein vorgeschrieben; auch diese Entscheidung ergeht regelmäßig schriftlich.
Voraussetzungen
Es erfolgt ein Grundstückskauf.
Der Kauf ist der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen. Ohne eine Anzeige beginnt die Frist von drei Monaten, die der Gemeinde eingeräumt ist, um das Vorkaufsrecht auszuüben, nicht an zu laufen.
Macht die Gemeinde von einem ihr zustehenden Vorkaufsrecht Gebrauch und liegt auch kein Ausschlussgrund vor bzw. wird es nicht abgewendet, so tritt die Gemeinde an Stelle des Käufers in den Kaufvertrag ein; sofern sie das Recht zu Gunsten eines Dritten ausübt, tritt dieser in den Kaufvertrag ein.
Die Gemeinde bzw. der begünstigte Dritte haben dann dem Verkäufer einen Kaufpreis zu bezahlen, der i.d.R. dem vereinbarten Kaufpreis entspricht. Unter gewissen Maßgaben kann auch ein niedrigerer Betrag gezahlt werden, etwa wenn der vereinbarte Kaufpreis den Verkehrswert im Zeitpunkt des Kaufs erkennbar deutlich überschreitet.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Krefeld
Verfahrensablauf
Hinweise für Krefeld
Der Antrag kann online gestellt werden.
Fristen
Hinweise für Krefeld
Der Verkäufer hat der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags unverzüglich mitzuteilen; die Mitteilung des Verkäufers wird durch die Mitteilung des Käufers ersetzt (§ 28 Abs. 1 BauGB).
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Krefeld
- 3 Monate (Das Negativzeugnis ist innerhalb von drei Monaten zu erteilen (§ 28 Abs. 2 BauGB).)
Kosten
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- Erstausfertigung: 50,00€
- jede weitere Ausfertigung: 10,00€
- jeweils anteilige Gebühr: 5,00€
Zahlungsziel:
Bei der Aufteilung der Verwaltungsgebühr auf mehr als zwei Zahlungspflichtige, erhöht sich die Gebühr anteilig nach oben auf einen glatten aufgerundeten Euro-Betrag.
Hinweise (Besonderheiten)
- Das Vorkaufsrecht ist in mehreren Fällen ausgeschlossen, z.B. bei einem Verkauf an Ehegatten / Verwandte / Verschwägerte oder wenn das Grundstück dem Bebauungsplan entsprechend bebaut und genutzt wird.
- Auch kann das Vorkaufsrecht durch den Käufer abgewendet werden, etwa wenn er
- in der Lage ist, das Grundstück in angemessener Frist dem planerisch vorgesehenen Verwendungszweck entsprechend zu nutzen und
- sich innerhalb von zwei Monaten, nachdem der Kaufvertrag der Gemeinde mitgeteilt worden ist, hierzu verpflichtet.
- Die Ausübung eines Vorkaufsrechts zu Gunsten eines Dritten setzt voraus, dass er
- zu der bezweckten Verwendung des Grundstücks binnen angemessener Frist in der Lage ist und
- sich hierzu verpflichtet.
Weitere Informationen
Hinweise für Krefeld
Links
- Datenschutzhinweise Vorkaufsrechte und Kostenbescheide
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 10.08.2020
Stichwörter
Hinweise für Krefeld