Befristeten und prüfungsfreien Fischereischein genehmigen oder verlängern lassen
Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
Für Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahre kann ohne Prüfung ein Jugendfischereischein ausgestellt werden.
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Ansprechpartner
Kundenzentrum Rodenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-0
Fax: 0221 / 221-6592200
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Ausweisdokument der oder des Jugendlichen
Kinderreisepass, Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung. Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.
Bei schriftlichem Antrag bitte in Kopie - Passfoto
- gültiges Ausweisdokument einer erziehungsberechtigten Person
Personalausweis oder Reisepass oder Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung. Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.
Bei schriftlichem Antrag bitte in Kopie - Formlose Vollmacht der erziehungsberechtigten Person
wenn diese nicht mitkommen kann
Bei schriftlichem Antrag bitte in Kopie - Einzahlbeleg (Kontoauszug) bei schriftlichem Antrag
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Für die Erstausstellung und pro Verlängerung fallen Gebühren in Höhe von 8 Euro an.
Sie können die Gebühren bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlen.
Bei schriftlichem Antrag:
Reichen Sie bitte den Einzahlbeleg (Kontoauszug) mit ein.
Bitte zahlen Sie die Gebühr auf das Konto der Stadtkasse
DE89 3705 0198 0093 1329 75 bei der Sparkasse KölnBonn ein.
Als Verwendungszweck geben Sie bitte folgendes an:
970967040011 Fischereischein und den Namen der Antragstellerin oder des Antragstellers.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen