Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Bewohnerparkausweis verlängern

    Als Bewohnerin oder Bewohner können Sie Ihren Bewohnerparkausweis verlängern.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    In verschiedenen Bereichen in Paderborn sind Bewohnerparkzonen eingerichtet. Pro BewohnerIn kann maximal ein Ausweis ausgestellt werden.

    Parkausweise und deren Verlängerung können Sie online oder persönlich beantragen.

    Die Änderung des Kennzeichens kann nur persönlich oder schriftlich erfolgen. Bei Verlängerung des Ausweises (sofern noch gültig) oder Änderung des Kennzeichens bringen Sie bitte den bisherigen Parkausweis mit oder fügen Sie ihn bei. Bitte legen Sie während des Termins die Ausnahmegenehmigung (den Bescheid, den Sie mit dem Parkausweis erhalten haben), gut sichtbar im Fahrzeug hinter der Frontscheibe aus und versehen ihn bitte mit einer handschriftlichen Notiz "Ausweis wird gerade verlängert" o.ä. zusammen mit dem Tagesdatum. Das dient der Information der Überwachungskräfte.

    Für die persönliche Erledigung befindet sich das Parkausweisbüro zurzeit am Abdinghof 11 in Zimmer A1.24. Der Zugang ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Rubrik "Onlinedienstleistung" möglich. 

    Für die Onlinebeantragung nutzen Sie bitte unseren Antragsassistenten unter der Rubrik "Onlinedienstleistung" und verfahren bitte nach der Anleitung Bewohnerparken online unter der Rubrik "Downloads".

     

    Bitte beachten Sie:

    Eine Verlängerung ist frühestens 30 Tage vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Parkausweises möglich. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann es systembedingt sein, dass Ihr Antrag als Neuantrag gewertet wird. Im Falle von Problemen nehmen Sie bitte Kontakt auf unter ausnahmegenehmigung@paderborn.de  oder telefonisch unter 05251/8811345.

    Der Ausweis wird Ihnen zeitnah online im Postkorb zugestellt. Im Falle der Halterabweichung kann dies aufgrund notwendiger Überprüfungen leicht verzögert geschehen.

    Verwenden Sie beim Ausdruck bitte ausschließlich weißes Papier.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2918e4f696e533b0ba48ada43bd5f129

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Abdinghof 11

    33098 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Bei Antragsstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    • Personalausweis oder Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein, nur im Original)
    • Nachweis über das Nichtvorhandensein eines Stellplatzes/ Garage, Carport oder Ähnliches (z.B. eine Bescheinigung Ihres Vermieters oder einen ähnlich geeigneten Nachweis). Bitte vor der Online-Antragsstellung das folgende Formular ausfüllen: Nichtvorhandensein eines Stellplatzes
    • ggf. Vollmacht im Vertretungsfalle (siehe weitere Informationen)

    Bei der Onlinebeantragung werden die letzten 6 Stellen der Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) benötigt. Halten Sie dazu bitte Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bereit.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Paderborn

    Ein Parkausweis kann unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden:

    • wer in der jeweiligen Zone tatsächlich wohnhaft ist,
    • diesen Wohnsitz amtlich gemeldet hat
    • über keine Parkfläche (z. B. Garage, Carport, Parkplatz auf Privat- oder Fremdfläche o. ä.) verfügt sowie
    • als Halter des Fahrzeuges zugelassen ist oder das Fahrzeug dauerhaft und zum überwiegenden Teil selbst nutzt.

    Bitte beachten Sie:

    • nach Zuzug aus einem anderem Kreis, ist es erforderlich Ihren PKW beim Straßenverkehrsamt des Kreis Paderborn umzumelden. www.kreis-paderborn. Ohne vorherige Ummeldung, ist die online Beantragung des Bewohnerparkausweises nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie zur Mitteilung der Ummeldung an das Straßenverkehrsamt verpflichtet sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de