Bewohnerparkausweis VerlängerungOnline erledigen

    Bewohnerparkausweis verlängern

    Als Bewohnerin oder Bewohner können Sie Ihren Bewohnerparkausweis verlängern.

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Für Personen, die in einer Bewohnerparkzone wohnen und über keinen eigenen Stellplatz bzw. nicht über genügend private Einstellplätze verfügen, kann ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden, der zum Parken in der Zone berechtigt.

    Der Bewohnerparkausweis berechtigt ausschließlich zum Parken in der auf dem Parkausweis ausgewiesenen Zone!

    Folgende Unterlagen werden für die persönliche Antragstellung benötigt:

    • Personalausweis
    • Ist der Antragsteller nicht mit dem Fahrzeughalter identisch, ist eine Bestätigung des Halters, dass das Fahrzeug vom Fahrer ständig genutzt wird, vorzulegen (Siehe Download: Halterbestätigung für Bewohnerparkausweis), das gilt auch für die Online-Beantragung!
    • für eine schriftliche Antragstellung das ausgefüllte Formular "Antrag Bewohnerparkausweis Offline" (siehe unten Downloads)

    Die Ausnahmegenehmigung wird für ein Jahr befristet ausgestellt.

    Online bestellt - online bezahlt - online ausgeliefert!

    Sie können Ihren Bewohnerparkausweis komplett digital über das Bürgerportal bestellen, bezahlen, und erhalten ihn zum Selbstausdrucken ebenfalls digital in Ihrem persönlichen Postkorb zugestellt! Dazu benötigen Sie als Voraussetzung nur ein Bürgerkonto.

     
    >>> Online-Bestellung des Bewohnerparkausweises >>>

     

    NEU: >>> Ab sofort können Sie für Ihre Besucher Besucherparkausweise online bestellen

    Beantragung:

    Sie können den Bewohnerparkausweis schnell und einfach Online, oder aber über das rechts im Bereich  Downloads verfügbare PDF-Formular schriftlich bestellen.

    Das Kontatkformular kann nicht zum Bestellen eines Parkausweises genutzt werden!

    Bitte beachten Sie, dass eventuell auftretende Probleme bei der Online-Bezahlung über PayPal dazu führen können, dass der Antrag aufgrund des nicht abgeschlossenen Bezahlvorgangs nicht vollständig ausgeführt werden kann! Bitte überprüfen Sie bei nicht erfolger Online-Auslieferung zuerst, ob der von Ihnen ausgeführte Bezahlvorgang auch erfolgreich von dem von Ihnen ausgewählten Zahlungsdienstleister abgeschlossen wurde!

    Schriftliche Bestellung über das PDF-Formular

    Sie können den Bewohnerparkausweis natürlich auch weiterhin schriftlich offline bestellen. Dazu laden Sie das unter Downloads angegebene Formular "Antrag Bewohnerparkausweis Offline" herunter, füllen es komplett aus und reichen es zusammen mit den notwendigen zusätzlichen Unterlagen (siehe oben) im Bürgerbüro ein.

     

     

    Anspruchsberechtigt sind die Bewohner/-innen folgender Grundstücke in den einzelnen Bewohnerparkzonen:

    Zone A (Mädchenviertel)

    • Annenstraße 44 - 58, 39 - 53
    • Carl-Miele-Straße 68
    • Elisabethstraße 1 - 10, 12, 14, 16, 20, 20a, 21, 22, 24, 25, 27, 29, 30, 30a, 31 - 36, 38
    • Henriettenstraße 5 - 11, 2 - 12
    • Kreuzstraße 7 - 21, 6 - 16
    • Luisenstraße 7 - 23, 27 - 31, 35 - 43, 4 - 42
    • Marienstraße 30, 49 - 61
    • Oststraße 1 - 29, 6 - 30, 34 und 34a
    • Sophienstraße 2 - 12, 3 - 13
    • Viktoriastraße 9 - 27, 2 - 22
    • Westheermannstraße 9, 11, 15, 18 - 24


    Zone B (Wohnquartier / Theaterumfeld)

    • Alsenstraße 1 - 33, 2 - 24a
    • An der Insel
    • Barkeystraße 30
    • Baumstraße 1
    • Bohlenstraße 1 - 41
    • Gutenbergstraße
    • Jägerstraße 1 - 11
    • Paul-Thöne-Straße 5 - 18


    Zone C (Wohnquartier / Umfeld Marktplatz) [geändert 10.2020]

    • Kurfürstenstraße 1 - 34
    • Michaelisweg 1 - 5
    • Prekerstraße 1, 3, 5, 7, 9 - 14, 16, 19 - 30,
    • Hohenzollernstraße 41
    • Eckhaus Hohenzollernstraße 52
    • Töllerstraße 16 - 24, Eckhaus Nordring 63
    • Vennstraße 5 - 37, Eckhaus Hohenzollernstraße 60, 62, 64, 66 und 68 sowie Eckhaus Friedrich-Ebert-Straße 6, 8
    • Moltkestraße 33 - 65, Eckhaus Bismarckstraße 23 a


    Zone D (Wohnquartier "verkehrsberuhigter Geschäftsbereich")

    • Feldstraße 20, 22, 24, 26, 28, 29, 30, 31, 33 - 37, 39 - 41, 43, 45, 47, 53, 55, Eckhaus Bismarckstraße 2a
    • Königstraße 46 (Eckhaus)
    • Roonstraße, Eckhaus Prinzenstraße 6, Eckhaus Hohenzollernstraße 15 / 15a


    Zone E (Hermann-Simon-Straße)

    • Haus 1
    • Haus 5 und Haus 5a
    • Haus 10


    Zone F (Wohnquartier "Umfeld Städtisches Klinikum")

    • Parkstraße 23, 25, 25a, 26, 27, 30, 32, 32a, 38, 40, 40a, 42, 42a
    • Hochstraße 4, 6, 8, 11-17, 20, 20a, 22-26, 30-32, 24, 36, 37, 39, 41, 43, 45, 48, 49, 50, 52
    • Brunnenstraße 1, 3, 5, 7-11, 13, 13a, 25-35, 37-41, 43-46, 48-50, 52-54, 56, 58, 58a, 60-62, 64-70, 72, 74, 76
    • Reckenberger Straße 2-6, 8-11a, 13, 17, 18, 20, 22, 22a, 26, 28-28b, 30, 32, 34, 35, 37-39, 41-45, 48-59, 61, 65, 67
    • Schalückstraße 105, 107-107a, 109-120, 122
    • Tiefenweg 1-3, 5, 7-14
    • Virchowstraße 1-17
    • Carl-Zumwinkel-Weg 4, 7-9, 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25
    • Turnerstraße 1-23
    • Neuenkirchener Straße 61 / Eckhaus Turnerstraße

    Maßgebend für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises ist die Hausnummer.

     

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b46fab89dfc686637e564b46d93e91be

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 70

    33330 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 82-228

    Fax: 05241 82-3332

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 70

    33330 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 82-228

    Fax: 05241 82-3332

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

     

     

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)

    Hinweis: Die Gemeinden und Städte können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.

    Kosten

    Hinweise für Gütersloh

    30,00 Euro (nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt))

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

     

     

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de