Bewohnerparkausweis verlängern
Beschreibung
Hinweise für Köln
Sie haben Ihren Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet und sind im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis? Dann können Sie für Ihren Personenkraftwagen oder Ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn Sie nicht über einen privaten Stellplatz verfügen.
Ein Ausweis für Wohnmobile kann nur in Ausnahmefällen erteilt werden, sofern das Fahrzeug die maximale Länge von 5,60 Meter und die maximale Breite von 2,10 Meter nicht überschreitet und Ihrem Haushalt kein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht.
Sie können den Bewohnerparkausweis mit einer Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten beantragen. Sie können sich den Bewohnerparkausweis auch monatlich ausstellen lassen. Dies gilt für eine Laufzeit von bis zu sieben Monaten.
Bewohnerparkausweise im Rahmen von privatem Carsharing werden immer mit einer Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt. Eine monatliche Beantragung ist nicht möglich.
In den Kundenzentren gibt es gegen eine Schutzgebühr von 2,10 Euro Ausweistaschen. Damit können Sie Ihren Bewohnerparkausweis deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe anbringen.
Wichtiger Hinweis:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 eine neue Bewohnerparkgebührenordnung beschlossen. Spätestens zum 1. Januar 2025 werden wir die Gebühren auf einen jährlichen Betrag von 100 bis 120 Euro anheben.
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Ansprechpartner
Kundenzentrum Rodenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-0
Fax: 0221 / 221-6592200
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Fahrzeugschein
beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I - Personalausweis oder Reisepass
- Bewohnerparkausweis
Der bisherige Bewohnerparkausweis muss vorgelegt werden, wenn durch eine Änderung ein neuer Bewohnerparkausweis ausgestellt werden muss. - Halterbestätigung
Diese ist erforderlich, wenn das Fahrzeug nicht auf die antragstellende Person zugelassen ist. Bitte lesen Sie die Erläuterungen unter "Halterbestätigung und Infos zum privaten Carsharing". - Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung
Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass. - Besondere Halterbestätigung und weitere Unterlagen bei privatem Carsharing
wenn das Fahrzeug nicht auf die antragstellende Person zugelassen ist. Bitte lesen Sie die Erläuterungen unter "Halterbestätigung und Infos zum privaten Carsharing". - Führerschein
Diesen sollten Sie vorsorglich immer mitbringen. Zwingend benötigen wir ihn, wenn das Fahrzeug nicht auf Sie als antragstellende Person zugelassen ist oder wenn an Ihrer Stelle eine bevollmächtigte Person zur Antragstellung vorspricht (Kopie genügt). Bei - Voraussetzungen bei Leih- und Mietfahrzeugen
Bei Leih- und Mietfahrzeugen gewerblicher Anbieter*innen können wir einen Bewohnerparkausweis für die Dauer der Nutzung ausstellen. Dazu benötigen wir als Nachweis den Leih- oder Mietvertrag, aus dem die Nutzdauer eindeutig hervorgeht. Eine Kopie ist ausr
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)
Hinweis: Die Gemeinden und Städte können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.
Kosten
Hinweise für Köln
- 30 Euro für 12 Monate
- 4,20 Euro für 1 Monat
- 2,50 Euro für Änderungen
- 2,50 Euro für einen Ersatz-Bewohnerparkausweis
Zahlungsmittel
Informationen zu den Zahlungsmitteln in unseren Kundenzentren
Wenn Sie Ihren Bewohnerparkausweis online beantragen oder verlängern, ist im Verfahren eine elektronische Bezahlfunktion eingebunden. Weitere Informationen zu ePayment finden Sie unter der Überschrift "Bewohnerparken online".
Hinweise (Besonderheiten)
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen