Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Bewohnerparkausweis verlängern

    Als Bewohnerin oder Bewohner können Sie Ihren Bewohnerparkausweis verlängern.

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Bewohner*innen können einen Parkausweis für ein auf sie zugelassenes oder nachweislich von ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug erhalten. Die Erteilung eines Bewohnerparkausweises erfolgt grundsätzlich nur, wenn Antragsteller*innen im jeweiligen Gebiet mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Sofern noch nicht geschehen, melden Sie bitte vor der Beantragung eines Bewohnerparkausweises (Neuantrag oder Änderung) Ihren Hauptwohnsitz in einem Bürgeramt des Einwohnermeldeamtes an. Hier geht es zur Ummeldung innerhalb von Essen oder zur Neuanmeldung in Essen.

    Als Mitglied einer Car-Sharing-Organisation können Sie ebenfalls einen Bewohnerparkausweis erhalten.

    Mit einem Bewohnerparkausweis kann auf den speziell gekennzeichneten Stellplätzen des jeweiligen Bewohnerparkgebietes "Bewohner mit Parkausweis Gebiet XY frei" geparkt werden, nicht generell auf allen Parkplätzen des Gebietes.

    Ein Bewohnerparkausweis kann für ein oder auch zwei Jahre beantragt werden. Zusätzlich können Sie als Bewohner der Bewohnerparkgebiete Museum-Nord,-Süd, -Ost,
    -West, Sternviertel, Ostviertel (II) maximal 5 Pakete Besucherparkkarten (Ausnahmegenehmigungen) pro Jahr erwerben.
    Ein Paket Besucherparkkarten besteht aus 9 Tageskarten und einer Wochenkarte. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass für das Bewohnerparkgebiet Zentrum (Innenstadt) keine Besucherkarten ausgegeben werden.

    Die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises kann frühestens drei Monate vor Ablauf des alten Ausweises beantragt werden. Hierbei findet die Restgültigkeit des bisherigen Parkausweises Berücksichtigung.

    Online-Antrag des Bewohnerparkausweises / Besucherkarten

    Neben der schriftlichen Beantragung haben Sie die Möglichkeit mit den angebotenen Onlinedienstleistungen alle Ihrer Anliegen/Anträge auch online zu stellen.

    Bitte prüfen Sie an Hand der Straßentabelle (siehe Downloads), ob sich Ihr gemeldeter Hauptwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet befindet.
    Bitte halten Sie bei der Online-Antragstellung (Erstantrag und Änderung) auch ein paar Unterlagen/Fotos zum Hochladen bereit.

    Online-Antrag / Hinweise:
    1. Jede/r Bewohner*in kann auf Antrag nur einen Bewohnerparkausweis erhalten.
    2. Bei einfachen Verlängerungen des Bewohnerparkausweises ohne Kfz-Änderung empfiehlt es sich die Onlinedienstleistung "Bewohnerparkausweis Ersterteilung/ Verlängerung (mit Änderung) / Nur Änderung (mit ePayment-Funktion)" oder "Bewohnerparkausweis Verlängerung mit/ohne Besucherkarten (ohne ePayment-Funktion)" auszuwählen.
    3. Bei einem Neuantrag nutzen Sie bitte den Antrag "Bewohnerparkausweis Ersterteilung/ Verlängerung (mit Änderung) / Nur Änderung".
    4. Sofern Sie Ihren Bewohnerparkausweis mit einer Kfz-Änderung oder einem Umzug in ein neues Bewohnerparkgebiet für 1 Jahr/30 € oder 2 Jahre/60 € verlängern lassen wollen, treffen Sie im Formular "Bewohnerparkausweis Ersterteilung/ Verlängerung (mit Änderung) / Nur Änderung" die Auswahl "Verlängerung mit Änderung" Im weiteren Verlauf können Sie das geänderte Bewohnerparkgebiet (bei einem Umzug)  oder die geänderten Kfz-Daten (bei einem Kennzeichenwechsel) und die Dauer des neuen Parkausweises (1 Jahr oder 2 Jahre) auswählen.
    5. Sofern sich das Kennzeichen (Kfz-Wechsel) oder das Bewohnerparkgebiet (durch Umzug) innerhalb der Gültigkeit ändert, können Sie den Parkausweis mit alter Gültigkeit zu einer Gebühr von 15,- € ändern lassen. 
      Wählen Sie hier das Online-Formular "Bewohnerparkausweis Ersterteilung/ Verlängerung (mit Änderung) / Nur Änderung" und im weiteren Dialog "Änderung" aus.
      Beim Kfz.-Kennzeichen geben Sie bitte das neue Kennzeichen ein, nicht das bisherige Kennzeichen.

    Der online übersandte Antrag wird von den Mitarbeiter*innen des Amtes für Straßen und Verkehr bald möglich bearbeitet. Für eventuelle Rückfragen im Rahmen der Bearbeitung empfiehlt es sich eine Telefonnummer und / oder E-Mail-Adresse anzugeben. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie per Post den Parkausweis/ die Besucherpakete einschließlich eines entsprechenden Gebührenbescheides.

    Sollten Ihrerseits noch Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter*innen des Amtes für Straßen und Verkehr unter den Telefonnummern +49 201 8866584.-66585,-66583, schicken eine E-Mail an parkausweise@amt66.essen.de oder faxen Ihre Anfrage an die 0201/88 66589.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_93b24357fa33d643684a8c03e8dc5cf3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Parkausweise, Ausnahmegenehmigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Alfredstraße 163

    45131 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-0

    Fax: +49 201 88-66589

    E-Mail: parkausweise@amt66.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    • Schriftlicher Antrag oder Online-Antrag
    • Personalausweis oder ausländischer Pass/Reisepass (Vor- und Rückseite) (ggf. Meldebescheinigung)
    • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil 1
    • bei Nutzung eines nicht auf den Antragsteller zugelassenen Fahrzeuges wird eine Benutzungsbescheinigung vom Fahrzeughalter über die dauerhafte Überlassung des Fahrzeuges benötigt (zum Beispiel: bei Firmenwagen)
    • Als Teilnehmer von Car-Sharing den Vertrag mit dem Partnerunternehmen
    • bei einer Kennzeichenänderung ist der alte Parkausweis zurückzusenden oder ein Foto des vernichteten/zerschnittenen Parkausweises per E-Mail an parkausweise@amt66.essen.de zu übersenden.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)

    Hinweis: Die Gemeinden und Städte können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    § 45 und § 46 der Straßenverkehrs-Ordnung

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de