Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit Erteilung

    Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit Erteilung

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Um den Urlaubsverkehr zu entlasten, gilt jedes Jahr ab dem 1. Juli ein erweitertes Fahrverbot für Lkw auf wichtigen Transitstrecken. Auch im Ausland gibt es entsprechende Regelungen.

    Betroffen sind hierzulande Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern an allen Samstagen zwischen dem 1. Juli und 31. August, jeweils von 7 bis 20 Uhr. Das übliche Wochenendfahrverbot (Sonntage und gesetzliche Feiertage in der Zeit von 0 bis 22 Uhr) bleibt davon unberührt.

    Die Regelung umfasst bestimmte Autobahnabschnitte und einige Bundesstraßen und kennt auch Ausnahmen, etwa hinsichtlich der Beförderung von leichtverderblichen Lebensmitteln.

    Die Straßenverkehrsbehörde kann Ausnahmegenehmigungen erteilen. Dazu finden Sie auf dieser Seite einen Antrag.

    Die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve sind im Kreis Kleve verkehrsrechtlich eigenständig tätig. In den betreffenden Fällen (z. B. wenn Sie dort Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben), richten Sie Ihren Antrag bitte direkt an die dort zuständige Stelle.

     

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    Version

    Technisch geändert am 09.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2021

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    Kosten

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    Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Ausnahmegenehmigung vom Ferienreiseverbot (Rahmengebühr) 25,00 - 125,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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