Namensänderung in Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
Hinweise für Dortmund
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Wenn Sie Ihren Namen geändert haben, sind Sie verpflichtet, die Namensänderung in Ihren Fahrzeugpapieren (Zulassungbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II) ändern zu lassen. Sie können selbst zu uns kommen oder eine Person damit beauftragen. Im Falle der Vertretung muss der Bevollmächtigte Ihre schriftliche Vollmacht, sein amtliches Lichtbilddokument (Personalausweis oder Reisepass) und Ihr amtliches Lichtbilddokument vorlegen.
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Sofort
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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11,70 € bis 20,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen