Zulassungsbescheinigung Teil IOnline erledigen

    Zulassungsbescheinigung Teil I

    Hinweise für Baesweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Bei An- bzw. Ummeldung innerhalb der Städteregion Aachen nach Baesweiler oder innerhalb der Stadt Baesweiler kann neben dem eigentlichen Meldevorgang auch gleichzeitig eine Anschriftenänderung der Kfz-Zulassungsbescheinigung erfolgen. Damit entfällt in den meisten Fällen der zusätzliche Gang zum Straßenverkehrsamt.

    Voraussetzungen

    • Sie sind innerhalb der Stadt Baesweiler umgezogen oder aus einer anderen Stadt in der StädteRegion Aachen - mit Hauptwohnsitz - nach Baesweiler gezogen.
    • In der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) sind Sie als natürliche Person mit einer Anschrift in Baesweiler eingetragen.
    • Die Adresse in der Zulassungsbescheinigung wurde bisher nicht mittels Aufkleber geändert.
    • TÜV ist noch gültig.

    Für alle anderen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an das zuständige Straßenverkehrsamt.

    Benötigte Unterlagen & Antragstellung

    • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Nationalpass)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
    • Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis (entfällt bei persönlicher Vorsprache)

    Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

    Gebühren

    Änderung des Kfz-Scheins: 10,80 €

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6fce2b4eabcac27f0c37d9d8f8711fab

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Baesweiler

    Formulare

    Hinweise für Baesweiler

    Voraussetzungen

    Hinweise für Baesweiler

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Baesweiler

    Fristen

    Hinweise für Baesweiler

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Baesweiler

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Baesweiler

    Weitere Informationen

    Hinweise für Baesweiler

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de