Zulassungsbescheinigung Teil I
Hinweise für Baesweiler
Beschreibung
Hinweise für Baesweiler
Bei An- bzw. Ummeldung innerhalb der Städteregion Aachen nach Baesweiler oder innerhalb der Stadt Baesweiler kann neben dem eigentlichen Meldevorgang auch gleichzeitig eine Anschriftenänderung der Kfz-Zulassungsbescheinigung erfolgen. Damit entfällt in den meisten Fällen der zusätzliche Gang zum Straßenverkehrsamt.
Voraussetzungen
- Sie sind innerhalb der Stadt Baesweiler umgezogen oder aus einer anderen Stadt in der StädteRegion Aachen - mit Hauptwohnsitz - nach Baesweiler gezogen.
- In der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) sind Sie als natürliche Person mit einer Anschrift in Baesweiler eingetragen.
- Die Adresse in der Zulassungsbescheinigung wurde bisher nicht mittels Aufkleber geändert.
- TÜV ist noch gültig.
Für alle anderen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an das zuständige Straßenverkehrsamt.
Benötigte Unterlagen & Antragstellung
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Nationalpass)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
Gebühren
Änderung des Kfz-Scheins: 10,80 €
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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