Zulassungsbescheinigung Teil I
Hinweise für Aachen
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Die zuständige Behörde für Zulassungsangelegenheiten von Fahrzeugen, die in Aachen zugelassen sind bzw. zugelassen werden sollen, ist das Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen.
Der Bürger*innenservice und die Bezirksämter der Stadt Aachen können jedoch Adressänderungen von Fahrzeugen in der Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein") vornehmen, wenn
- das Fahrzeug auf eine Privatperson zugelassen ist,
- die bisherige Zulassungsanschrift innerhalb der StädteRegion Aachen liegt,
- die neue Zulassungsanschrift innerhalb der Stadt Aachen liegt,
- die Frist für die nächste Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO) noch nicht abgelaufen ist,
- keine Fehlerkorrekturen oder Änderungen in den sonstigen persönlichen Daten des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin erforderlich sind
und - keine Haltersperren oder Suchvermerke beim Straßenverkehrsamt eingetragen sind.
Falls einer der genannten Punkte nicht zutrifft, muss die Ummeldung des Fahrzeuges unmittelbar beim Straßenverkehrsamt erfolgen.
Die Stadt Aachen kann keine Änderungen in der Zulassungsbescheinigung Teil II ("Fahrzeugbrief") vornehmen, diese Änderung ist jedoch bei Zutreffen der o. g. Punkte nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Neben der Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I werden bei der Stadt Aachen keine anderen Dienstleistungen der Zulassungsbehörde angeboten.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Straßenverkehrsamt Aachen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 5198-6500
Fax: 0241 5198-80650
Bezirksamt Kornelimünster / Walheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-8420
Fax: 0241 432-8499
Bezirksamt Haaren: Einwohnermeldestelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-8312
Fax: 0241 432-8399
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass Fahrzeughalter*in
- Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein")
- ggf. formlose Vollmacht des Fahrzeughalters bzw. der Fahrzeughalterin. Bevollmächtigte Personen müssen sich ausweisen können.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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10,80 €
Die Gebühr muss sofort bei Änderung in bar oder per Karte entrichtet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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