Zulassungsbescheinigung Teil I
Hinweise für Viersen
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Hat sich Ihr Name geändert, so ist eine Korrektur von Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) sowie Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) erforderlich. Im Falle einer Anschriftenänderung ist nur eine Korrektur des Fahrzeugscheines (Zulassungsbescheinigung Teil I) erforderlich.
Sind technische Veränderungen vorgenommen worden, erlischt in der Regel die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges. Lassen Sie daher technische Änderungen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (zum Beispiel TÜV, DEKRA, KÜS...) unverzüglich abnehmen und in die Fahrzeugpapiere eintragen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II); nicht erforderlich bei Änderung der Anschrift.
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I).
- Nachweis der Hauptuntersuchung (HU), soweit bereits eine Hauptuntersuchung erforderlich war.
- Bei technischer Änderung am Fahrzeug Gutachten des amtlich anerkannten Sacherständigen (z. B. TÜV, DEKRA, KÜS).
- Bei Nachrüstung von Katalysator oder Partikelminderungssystem: Einbaubestätigung einer autorisierten Fachwerkstatt.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Auf die Angabe von Gebühren bei den einzelnen Zulassungsarten wird bewusst verzichtet. Eine genaue Gebührenangabe kann vielfach nur nach Vorlage der Fahrzeugpapiere gemacht werden.
Hinweise (Besonderheiten)
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Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Eine Vollmacht muss nicht vorgelegt werden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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