Zulassungsbescheinigung Teil I

    Zulassungsbescheinigung Teil I

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Hat sich Ihr Name geändert, so ist eine Korrektur von Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) sowie Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) erforderlich. Im Falle einer Anschriftenänderung ist nur eine Korrektur des Fahrzeugscheines (Zulassungsbescheinigung Teil I) erforderlich.

    Sind technische Veränderungen vorgenommen worden, erlischt in der Regel die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges. Lassen Sie daher technische Änderungen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (zum Beispiel TÜV, DEKRA, KÜS...) unverzüglich abnehmen und in die Fahrzeugpapiere eintragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32/4 Fahrzeugzulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II); nicht erforderlich bei Änderung der Anschrift.
    • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I).
    • Nachweis der Hauptuntersuchung (HU), soweit bereits eine Hauptuntersuchung erforderlich war.
    • Bei technischer Änderung am Fahrzeug Gutachten des amtlich anerkannten Sacherständigen (z. B. TÜV, DEKRA, KÜS).
    • Bei Nachrüstung von Katalysator oder Partikelminderungssystem: Einbaubestätigung einer autorisierten Fachwerkstatt.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Viersen

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Auf die Angabe von Gebühren bei den einzelnen Zulassungsarten wird bewusst verzichtet. Eine genaue Gebührenangabe kann vielfach nur nach Vorlage der Fahrzeugpapiere gemacht werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Eine Vollmacht muss nicht vorgelegt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de