Wählerverzeichnis Kommunalwahl eintragen lassen
Beschreibung
Hinweise für Hennef (Sieg)
Das Ratsbüro verantwortet die Organisation der Wahlen, also
- Europawahlen,
- Bundestagswahlen,
- Landtagswahlen,
- Kreistags- und Landratswahlen,
- Stadtrats- und Bürgermeisterwahlen.
Gewählt werden kann neben der unmittelbaren Abgabe des Stimmzettels im Wahllokal unter bestimmten Voraussetzungen auch per Briefwahl. Das für die Stimmabgabe vorgesehene Wahllokal ist der Wahlbenachrichtigungskarte zu entnehmen. Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist jedoch die generelle Eintragung in einem Wählerverzeichnis.
Für die Abwicklung jeder Wahl sucht die Stadtverwaltung auch Wahlhelfer, die bereit sind, gegen einen kleinen Obolus in einem der Hennefer Wahllokale am Wahltag Dienst zu versehen.
Briefwahl
Die Briefwahl bietet die Möglichkeit, die Stimme zur Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahl schriftlich abzugeben, anstatt im Wahllokal zu wählen. Über die jeweiligen Voraussetzungen, die Antragstellung wird vor der jeweiligen Wahl durch eine öffentliche Bekanntmachung informiert. Für die Anforderung von Briefwahlunterlagen beachten Sie bitte die Einträge auf den Wahlbenachrichtigungskarten (Rückseite). Briefwahlunterlagen müssen in jedem Fall persönlich oder schriftlich beantragt werden.
Wahlhelfer
Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Interesse haben, bei einer der nächsten Wahlen im Wahllokal mitzumachen und die Wahlhandlung zu begleiten, können sich jederzeit melden. Vor Ihrem Einsatz im Wahllokal werden sie entsprechend geschult. Für Ihren ehrenamtlichen Einsatz erhalten Wahlhelfer ein kleines Erfrischungsgeld, das vor jeder Wahl neu festgesetzt wird.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- für die Einsichtnahme in eigene Daten: keine
- für die Einsichtnahme in die Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
- für die Fertigung von Auszügen zur Prüfung der Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
Voraussetzungen
Für das Wählerverzeichnis der Kommunalwahl gelten folgende Voraussetzungen:
- Einsichtnahme in die eigenen Daten: Sie sind wahlberechtigt
- Einsichtnahme in die Daten anderer Personen (nicht möglich bei Personen mit Auskunftssperre):
- Sie sind wahlberechtigt und Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
- Fertigung von Auszügen von Daten anderer Personen: Sie sind wahlberechtigt und Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie suchen die Gemeindebehörde während der allgemeinen Öffnungszeiten auf
- Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen
- Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.03.2021
Stichwörter
Hinweise für Hennef (Sieg)