Wählerverzeichnis Kommunalwahl eintragen lassen
Beschreibung
Hinweise für Wassenberg
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es, wie in anderen demokratischen Staaten auch, das Wahlrecht für jeden Einzelnen. Dieses Wahlrecht ist jedoch nicht selbstverständlich. Es wurde lange um dieses demokratische Grundrecht gekämpft. Besonders in Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes wird die Bedeutung von Wahlen deutlich:
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat, der sich aus einzelnen Bundesländern zusammensetzt. Damit sind politische Entscheidungen auf verschiedene Ebenen verteilt:
- die kommunale Ebene
- die Landesebene
- die Bundesebene
- die Ebene der Europäischen Union
Auf allen Ebenen finden regelmäßig Wahlen zur Bildung der Volksvertretungen statt. Regelmäßig wiederkehrende geheime Wahlen sind die Lebensgrundlage einer Demokratie. Mit diesen regelmäßigen Wahlen soll in periodischen Abständen dem Volk die Möglichkeit zur Meinungsäußerung gegeben werden, um das politische Geschehen durch die Wahl von neuen Volksvertretern beeinflussen zu können.
Wahlen stellen damit die bedeutendste Form der aktiven Teilnahme des Volkes am politischen Leben dar. Wer wählt wirkt am politischen Entscheidungsprozess mit und entscheidet durch den direkten oder indirekten Einfluss seiner Stimme über die Zusammensetzung der Volksvertretungen.
Jede Wahl verkörpert ein Stückchen Demokratie. Möchten Sie dabei mitwirken und diese "hautnah" erleben? Dann können Sie sich als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer melden. Die Anmeldung kann jederzeit, unabhängig davon, ob gerade eine Wahl ansteht, bei uns erfolgen. Vor der nächsten Wahl werden wir uns frühzeitig bei Ihnen melden und Ihnen Informationsmaterial übersenden.
Wahlvorstände
Ein Wahlvorstand setzt sich immer aus einem Wahlvorsteher, einem Schriftführer und den Beisitzenden zusammen. Wahlvorsteher und Schriftführer haben jeweils eine Stellvertretung. Dieser Wahlvorstand ist gemeinsam für die Abläufe im Wahllokal am Wahltag verantwortlich.
Gemeinsame Aufgaben:
- Überprüfung der Wahlunterlagen auf Vollständigkeit
- Überprüfung der Anwesenheit der Wahlhelfer
- Aushang der Wahlbekanntmachung
- Evtl. Aushang von Hinweisschildern
- Aufstellen der Wahlkabinen
- Regelung der Pausen der Wahlhelfer
- Auszählung der Stimmzettel
Aufgaben der Wahlvorstehenden
- Hinweis auf die Verschwiegenheitspflicht
- Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung
- Evtl. Berichtigung des Wählerverzeichnisses
- Leitung bei der Stimmenauszählung
- Bekanntgabe von Entscheidungen des Wahlvorstandes
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- Übergabe der Stimmzettel, Wahlniederschrift, etc. an den Schriftführer
- Nach Beendigung der Wahlhandlung Überbringen der Wahlvorsteher die Wahlniederschrift etc. zum Wahlamt
Aufgaben des Schriftführers
- Entgegennahme des Wahlkoffers beim Wahlamt
- Führen des Wählerverzeichnisses
- Ausfüllen der Schnellmeldung
- Anfertigung der Wahlniederschrift
Aufgaben Beisitzer
- Kontrolle der Wahlbenachrichtigungen/Personalausweise
- Ausgabe der Stimmzettel
Wahlbezirke
Das Stadtgebiet Wassenberg ist in 18 allgemeine Stimm-/Wahlbezirke und 4 Briefwahlbezirke eingeteilt. Jedem allgemeinen Stimmbezirk ist ein Wahllokal zugeteilt, so dass es 18 Wahllokale in Wassenberg gibt. Diese 18 Wahllokale befinden sich in insgesamt 11 verschiedenen Gebäuden.
- Stimmbezirk 1: Johanniter-Kindergarten "Regenbogen", Weilerstraße 68
- Stimmbezirke 2 und 3: Gem. Grundschule Am Burgberg (Neubau), Burgstraße 19
- Stimmbezirke 4 und 7: Betty-Reis-Gesamtschule (Mensa-Forum), An der Kreuzkirche 12
- Stimmbezirk 5: Kindergarten "Apfelbaum", Am Neumarkt 23
- Stimmbezirk 6: Betty-Reis-Gesamtschule, Birkenweg 2
- Stimmbezirke 8 und 9: Kath. Grundschule Orsbeck, Luchtenberger Straße 1
- Stimmbezirk 10: Mehrzweckhalle Ophoven, Schützenstraße 1
- Stimmbezirk 11: Vereinsheim Effeld, Bruchstraße 5
- Stimmbezirke 12, 13, 14 und 15: Kath. Grundschule Birgelen, Elsumer Weg 6
- Stimmbezirke 16, 17 und 18: Kath. Grundschule Myhl, Schulstraße 1
- Briefwahlbezirke: Rathaus Wassenberg, Roermonder Straße 25 - 27
Briefwahl (Begin der Briefwahl Bundestagswahl wird noch bekannt gegeben)
Einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhält man entweder,
- durch einen formlosen schriftlichen Antrag,
- durch Beantragung per E-Mail,
- durch Online-Beantragung,
- durch entsprechendes Ankreuzen auf der Rückseite der unterschriebenen Wahlbenachrichtigung oder
- persönliche Beantragung beim Wahlamt
Das Briefwahlbüro finden Sie beim Fachbereich Zentrale Aufgaben, Roermonderstraße 25-27, 41849 Wassenberg, in Zimmer 016. Das Briefwahlbüro ist barrierefrei erreichbar.
Öffnungszeiten Briefwahlbüro:
Montags: 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstags: 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16.00 Uhr
Mittwochs: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstags: 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- für die Einsichtnahme in eigene Daten: keine
- für die Einsichtnahme in die Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
- für die Fertigung von Auszügen zur Prüfung der Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
Voraussetzungen
Für das Wählerverzeichnis der Kommunalwahl gelten folgende Voraussetzungen:
- Einsichtnahme in die eigenen Daten: Sie sind wahlberechtigt
- Einsichtnahme in die Daten anderer Personen (nicht möglich bei Personen mit Auskunftssperre):
- Sie sind wahlberechtigt und Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
- Fertigung von Auszügen von Daten anderer Personen: Sie sind wahlberechtigt und Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wassenberg
Landtagswahl
Bundestagswahl
Europawahl
Kommunalwahl
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie suchen die Gemeindebehörde während der allgemeinen Öffnungszeiten auf
- Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen
- Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.03.2021
Stichwörter
Hinweise für Wassenberg