Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Werl
Eine Gaststätte wird betrieben, wenn Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht und der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Gaststätten, die keinen Alkohol ausschenken, sind seit dem 1. Juli 2005 erlaubnisfrei. Hier ist lediglich eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Die für alle Gaststätten zu beachtenden Vorschriften (Lebensmittelrecht, Baurecht, Jugendschutz, Sperrzeit) sind auch von erlaubnisfreien Betrieben einzuhalten.
Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis.
Wird das Gewerbe nicht mehr durch den Stellvertreter betrieben, so ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen. Die Stellvertretungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Gaststättenerlaubnis schon erteilt ist oder gleichzeitig erteilt wird. Eine vorläufige Gaststättenerlaubnis bildet dagegen noch keine Grundlage für eine Stellvertretungserlaubnis.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Werl
- Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
- Nachweis der Identität (Personalausweis oder Reisepass)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (erhältlich beim Einwohnermeldeamt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gewerbesteuerbehörde
- Ggfs. Auszug aus dem Handelsregister
- Gaststättenunterrichtung bei der IHK
- Bescheinigung der Erstbelehrung des Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz (max. 3 Monate alt)
- Miet-, Pacht-, Kaufvertrag über die Gaststättenräumlichkeit
Formulare
Voraussetzungen
Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Werl
Verfahrensablauf
Wenn Sie eine Verkürzung der Sperrzeit beantragen wollen, dann
- reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
- legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ zur Verkürzung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen.
- Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.
Fristen
Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.
Kosten
Hinweise für Werl
Grundsätzlich ist der Betrieb eines Gaststättengewerbes erlaubnispflichtig und muss beim örtlichen Ordnungsamt angezeigt werden.
Für die Erteilung einer Konzession fallen Gebühren an. Diese sind abhängig vom Verwaltungsaufwand und können zwischen 50,00€ bis 2.000€ liegen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Hinweise für Werl
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Altona - am 18.05.2022