Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
Hinweise für Lage
Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Lage
In Nordrhein-Westfalen gilt zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr die Nachtruhe. Dies ist im Landes-Immissionsschutzgesetz geregelt.
Es gibt jedoch allgemeine Ausnahmen vom Verbot ruhestörender Betätigungen während der Zeit der Nachtruhe, dies ist im Ortsrecht der Stadt Lage geregelt.
Allgemeine Ausnahmen:
- die Nacht vom 31. Dezember bis zum 01. Januar bis 04:00 Uhr
- anlässlich des Schützenfestens in Lage die Nächte zwischen Freitag und Dienstag bis 03:00 Uhr
- Volksfeste und Jahrmärkte (außerhalb fester Räume) bis 03:00 Uhr
- Zeltfeste der Vereine bis 03:00 Uhr
Die Ausnahmen bei den Schützenfeste, Volksfeste, Jahrmärkte sowie Zeltfeste sind auf den jeweiligen Festplatz beschränkt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lage
Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.
Formulare
Hinweise für Lage
Voraussetzungen
Hinweise für Lage
Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lage
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Lage
Wenn Sie eine Verkürzung der Sperrzeit beantragen wollen, dann
- reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
- legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ zur Verkürzung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen.
- Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.
Fristen
Hinweise für Lage
Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.
Kosten
45,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lage
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Hinweise für Lage
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Altona - am 18.05.2022
Stichwörter
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