Sperrzeit Verkürzung

    Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Billerbeck

    Beim Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit für Gaststätten u.a. öffentliche Vergnügungsstätten verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden.

    Dies setzt entsprechende Anträge voraus, wenn nicht bereits durch ordnungsbehördliche Verordnung allgemeine Festlegungen getroffen wurden. In dieser Stadt ist durch ordnungsbehördliche Verordnung für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten eine Regelung dergestalt getroffen worden, dass an bestimmten Tagen die Sperrzeit auf 04.00 Uhr festgesetzt wurde. Im Übrigen bedarf es für eine von der normalen Sperrzeit abweichende Regelung jeweils eines Antrages. Die Anträge können sich auf Einzeltermine oder auf einen längerfristigen Zeitraum (bis sechs Monate) beziehen.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48727 Billerbeck

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Billerbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48727 Billerbeck

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02543/73-40

    Fax: 02543/73-50

    E-Mail: niemann@billerbeck.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

    Formulare

    Hinweise für Billerbeck

    Voraussetzungen

    Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie eine Verkürzung der Sperrzeit beantragen wollen, dann

    • reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
    • legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ zur Verkürzung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen. 
    • Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.

    Fristen

    Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.

    Kosten

    45,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Billerbeck

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Altona - am 18.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Billerbeck

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de