Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
Hinweise für Billerbeck
Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Billerbeck
Dies setzt entsprechende Anträge voraus, wenn nicht bereits durch ordnungsbehördliche Verordnung allgemeine Festlegungen getroffen wurden. In dieser Stadt ist durch ordnungsbehördliche Verordnung für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten eine Regelung dergestalt getroffen worden, dass an bestimmten Tagen die Sperrzeit auf 04.00 Uhr festgesetzt wurde. Im Übrigen bedarf es für eine von der normalen Sperrzeit abweichende Regelung jeweils eines Antrages. Die Anträge können sich auf Einzeltermine oder auf einen längerfristigen Zeitraum (bis sechs Monate) beziehen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Billerbeck
Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.
Formulare
Hinweise für Billerbeck
Voraussetzungen
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Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.
Rechtsgrundlage(n)
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§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
Verfahrensablauf
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Wenn Sie eine Verkürzung der Sperrzeit beantragen wollen, dann
- reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
- legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ zur Verkürzung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen.
- Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.
Fristen
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Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.
Kosten
45,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Billerbeck
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Altona - am 18.05.2022
Stichwörter
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