Sperrzeit Verkürzung
Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften beginnt um 05.00 Uhr und endet um 06.00 Uhr. Für den Bereich der öffentlichen Vergnügungsstätten gelten die Zeiten von 01.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse können allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen erteilt werden.
Folgende Verkürzungen sind möglich:
- Für die Nächte Freitag/Samstag und Samtag / Sonntag auf 03.00 Uhr
- Für die Nächte vor den gesetzlichen Feiertagen (mit Ausnahme der stillen Feiertage) auf 03.00 Uhr
- Für die Nächte der übrigen Tage auf 02.00 Uhr
- In besonderen Einzelfällen, z.B bei Diskotheken und Nachtbars kann der Beginn der Sperrstunde auf 04.00 Uhr bzw. 05.00 Uhr festgesetzt werden.
Bei von den Gaststätten ausgehenden Beeinträchtigungen für Bürger ist während der allgemeine Dienstzeit der Fachbereich 32 - Sicherheit und Ordnung der Stadt Kleve, außerhalb der allgemeinen Dienstzeit die Polizei zu benachrichtigen.
Durch ordnungsbehördliche Verordnung wird der Beginn der Sperrzeit für folgende Nächte auf 03.00 Uhr festgesetzt:
- Tag der Arbeit von 30.04. zum 01.05.
- während der Kirmeszeit (Termine)
- Ortsteil Kleve: Samstag vor dem 1. Kirmessonntag bis einschl. 2. Kirmessonntag zum Montag
- Übrige Ortsteile: Von Samstag bis einschl. Dienstag zum Mittwoch
Durch ordnungsbehördliche Verordnung wird die Sperrstunde in folgenden Nächten aufgehoben:
- Sylvester vom 31.12. zum 01.01.
Während der Karnevalstage:
- von Donnerstag zum Freitag (Altweiber)
- von Sonntag zum Montag
- von Montag zum Dienstag
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Ansprechpartner
Gewerbewesen und -meldungen, Spezialmärkte, Gaststättenrecht und -konzession, Glücksspiele, Spielhallen
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.
Formulare
Hinweise für Kleve
Voraussetzungen
Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
Verfahrensablauf
Wenn Sie eine Verkürzung der Sperrzeit beantragen wollen, dann
- reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
- legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ zur Verkürzung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen.
- Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.
Fristen
Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.
Kosten
45,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Hinweise für Kleve
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Altona - am 18.05.2022
Stichwörter
Hinweise für Kleve