Reiseausweis Ausstellung für Flüchtlinge
Beschreibung
Hinweise für Köln
Alle ausländischen Personen müssen für ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland einen anerkannten und gültigen Nationalpass oder Passersatz besitzen.
Ihre Passpflicht erfüllen Sie auch mit einem Ausweisersatz. Damit dürfen Sie allerdings nicht ins Ausland und weitere EU-Länder reisen.
Nur in besonderen Ausnahmefällen dürfen deutsche Passersatzpapiere an nicht deutsche Staatsangehörige ausgestellt werden, da hiermit in die Passhoheit eines anderen Staates eingegriffen wird. Der Reiseausweis für Flüchtlinge, Ausländer oder Staatenlose ist ein solches Dokument.
Wir dürfen Ihnen den Reiseausweis nur ausstellen, wenn Sie als Staatsangehörige*r eines Nicht-EU-Staates nachweislich keinen Nationalpass oder Passersatz besitzen und es Ihnen unzumutbar ist einen solchen zu erlangen. Ob es unzumutbar ist, einen Nationalpass zu beschaffen, prüfen wir im Einzelfall.
Einen Anspruch auf die Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose gibt es nicht.
Auch wenn Ihnen bereits in der Vergangenheit ein Reiseausweis für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose ausgestellt wurde, müssen Sie bei jeder erneuten Antragsstellung nachweisen, dass Sie keinen Nationalpass oder Passersatz auf zumutbare Weise erlangen können.
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Ansprechpartner
Bezirksausländeramt Lindenthal
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Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94283
Fax: 0221 / 221-93340
Bezirksausländeramt Porz
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-97100
Fax: 0221 / 221-97200
Bezirksausländeramt Chorweiler
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Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94286
Fax: 0221 / 221-96222
Bezirksausländeramt Kalk
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Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-21414
Fax: 0221 / 221-98231
Bezirksausländeramt Nippes
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Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94285
Fax: 0221 / 221-95480
Bezirksausländeramt Mülheim
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Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94949
Fax: 0221 / 221-99139
Bezirksausländeramt Rodenkirchen
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Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94282
Fax: 0221 / 221-92320
Bezirksausländeramt Ehrenfeld
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Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94284
Fax: 0221 / 221-94360
Bezirksausländeramt Innenstadt
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Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94281
Fax: 0221 / 221-91410
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Schriftliche Begründung, weshalb die Beschaffung eines Nationalpasses unzumutbar ist oder weshalb Staatenlosigkeit angenommen wird
Bitte fügen Sie entsprechende Nachweise bei. - Einbürgerungszusicherung und Bestätigung der Botschaft des Herkunftslands
Nur für ausländische Personen, die im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens ihren Nationalpass abgeben müssen oder aus diesem Grund keinen neuen Pass erhalten (vorübergehend Staatenlos).
- ein aktuelles biometrisches Foto
35 Millimeter x 45 Millimeter, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AufenthV
Kosten
Hinweise für Köln
Für die Ausstellung eines Reiseausweises mit Speicher- und Verarbeitungsmedium (Speicherung von biometrischen Daten) müssen Sie folgende Gebühren zahlen:
Reiseausweis für Ausländer
- über 24 Jahre: 100 Euro
- unter 24 Jahre: 97 Euro
Reiseausweis für Ausländer für subsidiär Schutzberechtigte und Resettlement-Flüchtlinge
- über 24 Jahre: 60 Euro
- unter 24 Jahre: 38 Euro
Reiseausweis für Flüchtlinge und Staatenlose
- über 24 Jahre: 60 Euro
- unter 24 Jahre: 38 Euro
Informationen zur Gebührenbefreiung erhalten Sie hier.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen