Reiseausweis Ausstellung für Flüchtlinge

    Reiseausweis Ausstellung für Flüchtlinge

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Alle ausländischen Personen müssen für ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland einen anerkannten und gültigen Nationalpass oder Passersatz besitzen.

    Ihre Passpflicht erfüllen Sie auch mit einem Ausweisersatz. Damit dürfen Sie allerdings nicht ins Ausland und weitere EU-Länder reisen.

    Nur in besonderen Ausnahmefällen dürfen deutsche Passersatzpapiere an nicht deutsche Staatsangehörige ausgestellt werden, da hiermit in die Passhoheit eines anderen Staates eingegriffen wird. Der Reiseausweis für Flüchtlinge, Ausländer oder Staatenlose ist ein solches Dokument.

    Wir dürfen Ihnen den Reiseausweis nur ausstellen, wenn Sie als Staatsangehörige*r eines Nicht-EU-Staates nachweislich keinen Nationalpass oder Passersatz besitzen und es Ihnen unzumutbar ist einen solchen zu erlangen. Ob es unzumutbar ist, einen Nationalpass zu beschaffen, prüfen wir im Einzelfall.

    Einen Anspruch auf die Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose gibt es nicht.

    Auch wenn Ihnen bereits in der Vergangenheit ein Reiseausweis für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose ausgestellt wurde, müssen Sie bei jeder erneuten Antragsstellung nachweisen, dass Sie keinen Nationalpass oder Passersatz auf zumutbare Weise erlangen können.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksausländeramt Lindenthal

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 220

    50931 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94283

    Fax: 0221 / 221-93340

    E-Mail: auslaenderamt-lindenthal@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksausländeramt Porz

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Ufer 64-70

    51143 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-97100

    Fax: 0221 / 221-97200

    E-Mail: auslaenderamt-porz@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksausländeramt Chorweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Pariser Platz 1

    50765 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94286

    Fax: 0221 / 221-96222

    E-Mail: auslaenderamt-chorweiler@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksausländeramt Kalk

    Adresse

    Hausanschrift

    Dillenburger Straße 56-66

    51105 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-21414

    Fax: 0221 / 221-98231

    E-Mail: auslaenderamt-kalk@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksausländeramt Nippes

    Adresse

    Hausanschrift

    Neusser Straße 450

    50733 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94285

    Fax: 0221 / 221-95480

    E-Mail: auslaenderamt-nippes@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksausländeramt Innenstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 8

    50667 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94281

    Fax: 0221 / 221-91410

    E-Mail: auslaenderamt-innenstadt@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksausländeramt Mülheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiener Platz 2a

    51065 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94949

    Fax: 0221 / 221-99139

    E-Mail: auslaenderamt-muelheim@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksausländeramt Rodenkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mannesmannstraße 10

    50996 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94282

    Fax: 0221 / 221-92320

    E-Mail: auslaenderamt-rodenkirchen@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksausländeramt Ehrenfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Venloer Straße 419-421

    50825 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94284

    Fax: 0221 / 221-94360

    E-Mail: auslaenderamt-ehrenfeld@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Schriftliche Begründung, weshalb die Beschaffung eines Nationalpasses unzumutbar ist oder weshalb Staatenlosigkeit angenommen wird
      Bitte fügen Sie entsprechende Nachweise bei.
    • Einbürgerungszusicherung und Bestätigung der Botschaft des Herkunftslands

      Nur für ausländische Personen, die im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens ihren Nationalpass abgeben müssen oder aus diesem Grund keinen neuen Pass erhalten (vorübergehend Staatenlos).
    • ein aktuelles biometrisches Foto
      35 Millimeter x 45 Millimeter, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AufenthV

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Für die Ausstellung eines Reiseausweises mit Speicher- und Verarbeitungsmedium (Speicherung von biometrischen Daten) müssen Sie folgende Gebühren zahlen:

    Reiseausweis für Ausländer
    • über 24 Jahre: 100 Euro
    • unter 24 Jahre: 97 Euro
    Reiseausweis für Ausländer für subsidiär Schutzberechtigte und Resettlement-Flüchtlinge
    • über 24 Jahre: 60 Euro
    • unter 24 Jahre: 38 Euro
    Reiseausweis für Flüchtlinge und Staatenlose
    • über 24 Jahre: 60 Euro
    • unter 24 Jahre: 38 Euro

    Informationen zur Gebührenbefreiung erhalten Sie hier.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de