Reiseausweis Ausstellung für Flüchtlinge

    Reiseausweis Ausstellung für Ausländer

    Beschreibung

    Hinweise für Moers

    Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stellt die Ausländerbehörde folgende Ersatzdokumente aus und verlängert diese gegebenenfalls:

    • Reiseausweis für Ausländer
    • Reiseausweis für Flüchtlinge
    • Reiseausweis für Staatenlose
    • Ausweisersatz

    Ein Ersatzdokument wird nur ausgestellt, sofern die betroffene Person einen Nationalpass nicht besitzt und nicht in zumutbarer Weise beschaffen kann.

    Die Reiseausweise berechtigen nicht zur Einreise in den Heimatstaat.

    Mit einem Ausweisersatz kann sich eine ausländische Person ausschließlich im Bundesgebiet ausweisen. Mit Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels wird der Ausweisersatz nicht mehr in Papierform ausgestellt. Vielmehr gilt der  elektronische Aufenthaltstitel zugleich als Ausweisersatz.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0fd1c2523e9555927fede74755cc0c30

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Asylrecht Buchstabe A

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Asylrecht Buchstabe Ham - Kn

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    04.1.2 Fachgruppe - Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 9-11

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-655

    Fax: 0 28 41 / 201-1 66 06

    E-Mail: Auslaenderbehoerde@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Asylrecht Buchstabe P - Z

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Asylrecht Buchstabe B - Hal

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AufenthV

    Kosten

    Hinweise für Moers

    • Ausstellung eines Reiseausweises bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 38,00€
    • Ausstellung eines Reiseausweises nach vollendetem 24. Lebensjahr: 60,00€
    • Ausstellung eines vorläufigen Reiseausweises: 67,00€
    • Ausstellung eines Reiseausweises ohne Speichermedium für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr: 14,00€
    • Verlängerung eines als vorläufiges Dokument ausgestellten Reiseausweises: 20,00€

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de