Niederlassungserlaubnis
Hinweise für Soest
Beschreibung
Hinweise für Soest
Auf dieser Seite erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie die unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen können. Sollten Sie eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft, als Familienangehöriger eines Deutschen, als Selbstständiger, als Flüchtling / Asylberechtigter, als Jugendlicher oder eine Blaue Karte-EU haben, finden Sie auf weiteren Seiten noch entsprechende Unterpunkte und speziellere Voraussetzungen, unter denen Sie eine Niederlassungserlaubnis bekommen können.
Neben der Niederlassungserlaubnis gibt es auch die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Dies ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der Ihnen eine spätere Migration in ein anderes EU-Land vereinfacht, da sie dort vereinfacht einen Aufenthaltstitel erhalten können.
Zudem ist mit der Niederlassungserlaubnis die Einbürgerung möglich. Informationen zu den Voraussetzungen für die Einbürgerung und die Kontaktdaten der Einbürgerungsstelle finden Sie auf der Internetseite der Einbürgerungsstelle.
Voraussetzungen
Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist es grundsätzlich notwendig, dass Sie sich seit 5 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten. Sollte dies auf Sie zutreffen, können Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies ist leider nicht möglich, wenn Sie eine der folgenden Aufenthaltserlaubnisse besitzen:
- Aufenthaltserlaubnis zum Studium
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche
Außerdem muss erfüllt sein:
- Fünf Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis: Sie müssen seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein. Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium oder zur Ausbildung waren, zählen diese Zeiten nur zur Hälfte (Beispiel: Sie haben drei Jahre lang ein Bachelorstudium oder eine Berufsausbildung absolviert? Dann werden Ihnen hiervon 1,5 Jahre für die Niederlassungserlaubnis angerechnet)
- Sicherstellung des Lebensunterhaltes: Sie müssen Ihren Lebensunterhalt ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel sicherstellen können. Das heißt, dass Sie keine Leistungen vom Jobcenter und kein Wohngeld erhalten dürfen.
- Altersvorsorge: Es müssen mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nachgewiesen werden. Entsprechende Nachweise stellt die Deutsche Rentenversicherung aus. Wenn Sie verheiratet sind, kann der Nachweis auch durch Ihren Ehegatten erbracht werden. Falls Sie bereits am 31.12.2004 im Besitz der Aufenthaltserlaubnis waren, sind die Pflichtbeiträge zur deutschen Rentenversicherung nicht nachzuweisen.
- Krankenversicherung: Sie und Ihre Familienangehörigen müssen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Dies ist der Fall, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind oder über eine gleichwertige private Krankenversicherung verfügen.
- Keine Straftaten: Sie dürfen nicht in Deutschland straffällig werden. Hierbei können schon Geldstrafen die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis verhindern.
- Ausreichende Deutschkenntnisse: Sie müssen über ausreichende Deutschkenntnisse (B1-Niveau) verfügen. Wenn Sie bereits am 31.12.2004 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis waren, benötigen Sie lediglich einfache Deutschkenntnisse (A1-Niveau)
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung: Sie müssen über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung verfügen. Dies kann durch die erfolgreiche Teilnahme am Test "Leben in Deutschland" oder durch eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung nachgewiesen werden. Falls Sie bereits am 31.12.2004 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis waren, sind die Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung nicht nachzuweisen.
Grundsätzlich müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Sollten Sie bestimmte Voraussetzungen im Sinne des § 9 Absatz 2 Satz 3, 4, 5, 6 AufenthG nicht erfüllen können, prüfen wird dann, ob (teilweise) von den Voraussetzungen abgesehen werden kann.
Erwerbstätigkeit
Mit der Niederlassungserlaubnis ist Ihnen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt. Das bedeutet, dass Sie einer Beschäftigung nachgehen oder sich selbstständig machen können.
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Soest
Wenn Sie die Erteilung der Niederlassungserlaubnis beantragen möchten, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen (sofern sie uns noch nicht vorliegen):
- Kopie Ihres gültigen Reisepasses
- aktuelles Passfoto
- ausgefülltes Antragsformular
- Arbeitgeberbescheinigung
- Aktuelle Gehaltsabrechnungen (bei Selbstständigen: Netto-Gewinnbescheinigung)
- Mietvertrag (und aktuelle Mietbescheinigung, sofern vorhanden)
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Nachweis über die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
- B1-Zertifikat (alternativ: Abschlusszeugnis)
- Test "Leben in Deutschland" oder Einbürgerungstest (alternativ: Abschlusszeugnis)
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Bitte beachten: Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Anliegens.
Formulare
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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- bis zu 12 Wochen
Kosten
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- 113 Euro für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis
- 56,50 Euro bei Ablehnung des Antrags
Türkische Staatsangehörige bei ARB-Berechtigung:
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 11,40 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr bei Ablehnung des Antrags
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
- 18,50 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr bei Ablehnung des Antrags
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen