NiederlassungserlaubnisOnline erledigen

    Niederlassungserlaubnis

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Auf dieser Seite erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie die unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen können. Sollten Sie eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft, als Familienangehöriger eines Deutschen, als Selbstständiger, als Flüchtling / Asylberechtigter, als Jugendlicher oder eine Blaue Karte-EU haben, finden Sie auf weiteren Seiten noch entsprechende Unterpunkte und speziellere Voraussetzungen, unter denen Sie eine Niederlassungserlaubnis bekommen können.

    Neben der Niederlassungserlaubnis gibt es auch die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Dies ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der Ihnen eine spätere Migration in ein anderes EU-Land vereinfacht, da sie dort vereinfacht einen Aufenthaltstitel erhalten können.

    Zudem ist mit der Niederlassungserlaubnis die Einbürgerung möglich. Informationen zu den Voraussetzungen für die Einbürgerung und die Kontaktdaten der Einbürgerungsstelle finden Sie auf der Internetseite der Einbürgerungsstelle.

    Voraussetzungen

    Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist es grundsätzlich notwendig, dass Sie sich seit 5 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten. Sollte dies auf Sie zutreffen, können Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies ist leider nicht möglich, wenn Sie eine der folgenden Aufenthaltserlaubnisse besitzen:

    • Aufenthaltserlaubnis zum Studium
    • Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung
    • Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche

    Außerdem muss erfüllt sein:

    1. Fünf Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis: Sie müssen seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein. Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium oder zur Ausbildung waren, zählen diese Zeiten nur zur Hälfte (Beispiel: Sie haben drei Jahre lang ein Bachelorstudium oder eine Berufsausbildung absolviert? Dann werden Ihnen hiervon 1,5 Jahre für die Niederlassungserlaubnis angerechnet)
    2. Sicherstellung des Lebensunterhaltes: Sie müssen Ihren Lebensunterhalt ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel sicherstellen können. Das heißt, dass Sie keine Leistungen vom Jobcenter und kein Wohngeld erhalten dürfen.
    3. Altersvorsorge: Es müssen mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nachgewiesen werden. Entsprechende Nachweise stellt die Deutsche Rentenversicherung aus. Wenn Sie verheiratet sind, kann der Nachweis auch durch Ihren Ehegatten erbracht werden. Falls Sie bereits am 31.12.2004 im Besitz der Aufenthaltserlaubnis waren, sind die Pflichtbeiträge zur deutschen Rentenversicherung nicht nachzuweisen.
    4. Krankenversicherung: Sie und Ihre Familienangehörigen müssen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Dies ist der Fall, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind oder über eine gleichwertige private Krankenversicherung verfügen.
    5. Keine Straftaten: Sie dürfen nicht in Deutschland straffällig werden. Hierbei können schon Geldstrafen die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis verhindern.
    6. Ausreichende Deutschkenntnisse: Sie müssen über ausreichende Deutschkenntnisse (B1-Niveau) verfügen. Wenn Sie bereits am 31.12.2004 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis waren, benötigen Sie lediglich einfache Deutschkenntnisse (A1-Niveau)
    7. Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung: Sie müssen über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung verfügen. Dies kann durch die erfolgreiche Teilnahme am Test "Leben in Deutschland" oder durch eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung nachgewiesen werden. Falls Sie bereits am 31.12.2004 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis waren, sind die Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung nicht nachzuweisen.

    Grundsätzlich müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Sollten Sie bestimmte Voraussetzungen im Sinne des  § 9 Absatz 2 Satz 3, 4, 5, 6 AufenthG nicht erfüllen können, prüfen wird dann, ob (teilweise) von den Voraussetzungen abgesehen werden kann.

    Erwerbstätigkeit

    Mit der Niederlassungserlaubnis ist Ihnen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt. Das bedeutet, dass Sie einer Beschäftigung nachgehen oder sich selbstständig machen können.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Migration und Aufenthalt

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2023

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Wenn Sie die Erteilung der Niederlassungserlaubnis beantragen möchten, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen (sofern sie uns noch nicht vorliegen):

    • Kopie Ihres gültigen Reisepasses
    • aktuelles Passfoto
    • ausgefülltes Antragsformular  
    • Arbeitgeberbescheinigung
    • Aktuelle Gehaltsabrechnungen (bei Selbstständigen: Netto-Gewinnbescheinigung)
    • Mietvertrag (und aktuelle Mietbescheinigung, sofern vorhanden)
    • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
    • Nachweis über die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
    • B1-Zertifikat (alternativ: Abschlusszeugnis)
    • Test "Leben in Deutschland" oder Einbürgerungstest (alternativ: Abschlusszeugnis)

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.

    Bitte beachten: Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Anliegens.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    • bis zu 12 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Soest

    • 113 Euro für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis
    • 56,50 Euro bei Ablehnung des Antrags

    Türkische Staatsangehörige bei ARB-Berechtigung:

    • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
    • 11,40 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr bei Ablehnung des Antrags
    • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
    • 18,50 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr bei Ablehnung des Antrags

    Zahlungsarten:

    • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
    • Kreditkarte (Master und VISA)
    • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de