Niederlassungserlaubnis
Hinweise für Paderborn
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Die Niederlassungserlaubnis stellt einen unbefristeten Aufenthaltstitel dar, ist zeitlich und räumlich unbeschränkt, darf grundsätzlich nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden und berechtigt zur Erwerbstätigkeit (§ 9 AufenthG).
Einen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hat:
- wer 5 Jahre lang eine Aufenthaltserlaubnis besitzt,
- seinen Lebensunterhalt bestreiten kann,
- 5 Jahre lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt war,
- ausreichende Deutschkenntnisse und
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung vorweisen kann.
Die erforderlichen Kenntnisse sind durch einen erfolgreichen Integrationskurs nachgewiesen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 9 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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