Niederlassungserlaubnis

    Niederlassungserlaubnis

    Hinweise für Paderborn

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Die Niederlassungserlaubnis stellt einen unbefristeten Aufenthaltstitel dar, ist zeitlich und räumlich unbeschränkt, darf grundsätzlich nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden und berechtigt zur Erwerbstätigkeit (§ 9 AufenthG).

    Einen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hat:

    - wer 5 Jahre lang eine Aufenthaltserlaubnis besitzt,
    - seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, 
    - 5 Jahre lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt war,
    - ausreichende Deutschkenntnisse und
    - Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung vorweisen kann.

    Die erforderlichen Kenntnisse sind durch einen erfolgreichen Integrationskurs nachgewiesen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 19.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Formulare

    Hinweise für Paderborn

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    § 9 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de