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Niederlassungserlaubnis
Hinweise für Wadersloh
Beschreibung
Hinweise für Wadersloh
Die Gemeindeverwaltung Wadersloh hat kein eigenes Ausländeramt. Zuständig für Wadersloh ist das Ausländeramt des Kreises Warendorf. Der Bürgerservice Wadersloh übernimmt allerdings die Beratung, Antragsausgabe und -annahme.
Weitere Informationen beim Kreis Warendorf.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen