Niederlassungserlaubnis

    Niederlassungserlaubnis

    Hinweise für Warendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Für Ausländer, die sich in der Bundesrepublik aufhalten möchten, gibt es verschiedene Gesetze, die das Aufenthaltsrecht gestalten.
    Wir könnnen auf diesen Seiten allerdings nur einen groben Überblick zu den verschiedenen Aufenthaltsrechten geben.
    Für Ausländer aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union findet Gemeinschaftsrecht Anwendung (Freizügigkeitsgesetz/EU).
    Das Aufenhaltsgesetz regelt für die übrigen Ausländer die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Ausländer in der Bundesrepublik ist die Person, die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.
    Für Ausländer sind drei verschiedene Formen von Aufenthaltstiteln vorgesehen:

    1. Visum
    2. Aufenthaltserlaubnis
    3. Niederlassungserlaubnis

    Zur Klärung weitergehender Fragen wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde des Kreises Warendorf

     

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 10

    59229 Ahlen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-3249

    Fax: 02581 53-3296

    E-Mail: auslaenderamt@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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