Niederlassungserlaubnis

    Niederlassungserlaubnis

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Ausländische Staatsangehörige bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland eines Aufenthaltstitels. Für die Erteilung der Aufenthaltstitel vor Einreise in das Bundesgebiet sind die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland (Botschaften, Konsulate) zuständig. Nach der Einreise werden die Aufenthaltstitel von der örtlichen Ausländerbehörde erteilt.
    Nach dem Aufenthaltsgesetz unterscheidet man folgende Aufenthaltstitel:

    • Visum (wird von den deutschen Auslandsvertretungen zwecks Einreise erteilt)
    • Aufenthaltserlaubnis (befristetes Aufenthaltsrecht)
    • Blaue Karte EU (Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Beschäftigte)
    •  Niederlassungserlaubnis (unbefristetes Aufenthaltsrecht)
    •  Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG (unbefristetes Aufenthaltsrecht mit der Möglichkeit der einfacheren Übersiedlung in einen anderen EG-Mitgliedstaat)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_726b5c9eda0dfab9ea7c2f36c75f8f16

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    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeines Aufenthaltsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 25.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Erforderliche Unterlagen

    • Reisepass
    • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (Verdienstbescheinigung, Arbeitslosengeldbescheid, Rentenbescheid und dergl.)
    • Aktuelles Passbild, das den so genannten Mustertafeln entspricht
    • Schulbescheinigung (nur wenn der Antragsteller die Schule besucht)
    • Mietbescheinigung
    • Heiratsurkunde (nur bei Erstantrag nach Eheschließung)

    Weitere Unterlagen können im Einzelfall gefordert werden.

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Neben den speziellen Erteilungsvoraussetzungen der einzelnen Aufenthaltserlaubnisse bedarf es der Erfüllung der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Die Erteilungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel basieren auf verschiedenen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz -AufenthG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 und der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) vom 25. November 2004 in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Vorsprachen können nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen oder Sie haben eine Einladung erhalten. 
    Für die Terminvereinbarung ist die Onlinedienstleistung "Terminbuchung" zu nutzen.  
    Antragsformulare können unter der bei der zu den Kontaktpersonen genannten E-Mail angefordert werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Wir sind für Sie während unserer Servicezeiten unter +49 (0) 2452-13 3280 erreichbar.

    Anfragen zu Fiktionsbescheinigungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de