Förderung der Übungsleiterarbeit Verwendungsnachweisprüfung

    Förderung der Übungsleiterarbeit prüfen

    Mit der Förderung der Übungsarbeit unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Leiter/innen von Übungsgruppen in Sportvereinen mit einem Zuschuss.

    Beschreibung

    Durch die Förderung soll die Übungsarbeit in Sportvereinen gestärkt werden. 

     

    Gefördert werden Übungsleiter/innen, die sich vorranging in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und kann von nordrhein-westfälischen Sportvereinen beantragt werden. 

     

    Die Höhe des Zuschusses richtet sich insbesondere nach der Vereinsgröße, der Anzahl der durchgeführten Übungsstunden und nach der Anzahl der für die Übungsgruppen eingesetzten anerkannten Leiter/innen der Übungsarbeit. 

     

    Ein Anspruch auf Gewährung des Zuschusses besteht nicht. Vielmehr entscheidet der Landessportbund Nordrhein-Westfalen nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Alfred-Allee 25

    47055 Duisburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02037381-985

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: uebungsarbeit@lsb.nrw

    Version

    Technisch geändert am 16.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Freistellungsbescheid (Kopie)

    Folgende Informationen ergeben sich aus der Onlinevereinsverwaltung:

    • Informationen zur Bestandserhebung
    • Informationen zur Gemeinnützigkeit
    • Informationen zur Doppelmitgliedschaft

    Formulare

    Der Förderantrag kann nur online über das Förderportal des Landessportbund Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

    URL: Förderportal (lsb-nrw.de)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie sind ein gemeinnützig anerkannter Sportverein
    • Sie sind Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband
    • Sie sind Mitglied im regional zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund
    • Sie betreiben Jugendarbeit
    • Die jährliche Bestandserhebung zum 1. Januar für das Antragsjahr muss erfolgt sein
    • Die Übungsgruppe muss in der Regel aus 15 Personen bestehen
    • Eine Übungsstunde muss eine Zeitstunde umfassen
    • Die Übungsarbeit muss ganzjährig (Kalenderjahr) angeboten werden, davon ausgenommen sind Schulferien
    • Sie müssen über anerkannte Übungsleiter/innen verfügen. Dazu zählen:
      • Jugendleiter/innen sowie Jugendübungsleiter/innen mit gültigen Lizenzen des Deutschen Sportbundes
      • Übungsleiter/innen und Trainer/innen mit gültigen Lizenzen des Deutschen Sportbundes;
      • Sportlehrer/innen und Sportleiter/innen ohne staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung, deren Ausbildung jedoch den Anforderungen der Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes entspricht
      • Diplomsportlehrer/innen und Diplomtrainer/innen sowie Turn-, Sport- und Gymnastiklehrer/innen im freien Beruf mit staatlicher oder staatlich anerkannter Prüfung
      • Lehrkräfte an Schulen, die eine staatliche oder staatlich anerkannte Sportlehrer/innenprüfung abgelegt haben

    Von der Förderung ausgeschlossen sind:

    • Übungsgruppen, deren Mitglieder finanzielle Vergütungen durch den Verein erhalten
    • Vereine, wenn die Verwendungsnachweise über die in den Vorjahren für den gleichen Verwendungszweck gewährten Zuschüsse nicht fristgerecht bis zum 28. Februar des laufenden Jahres vorliegen
    • wenn in den Vorjahren zu viel gezahlte Zuwendungen trotz entsprechender Rückforderungsbescheide nicht zurückgezahlt worden sind

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Förderung der Übungsarbeit kann schriftlich oder auf der Homepage des Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. gestellt werden. Antragsjahr ist das Kalenderjahr.

    • Der Antrag ist bis zum 31. Mai des Antragsjahres einzureichen
    • Die Antragsunterlagen werden geprüft
    • Die Höhe des Zuschusses wird ermittelt
    • Der vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. erstellte Zuwendungsbescheid wird versandt
    • Der Zuschuss wird in einem Betrag ohne Anforderung im Monat Oktober des Antragsjahres ausgezahlt
    • Dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. ist ein einfacher Mittelverwendungsnachweis spätestens bis zum 28. Februar des folgenden Jahres vorzulegen
    • Sofern der Zuwendungsbescheid rückwirkend aufgehoben wird, werden die gewährten Zuwendungen zurückgefordert

     

    Fristen

    Antragsfrist ist der 31. Mai - Abgeschlossene Bestandserhebung bis zum 1. Januar - Vorlage eines einfachen Mittelverwendungsnachweises bis zum 28. Februar des folgenden Jahres

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel 3 Monate nach Antragsfrist

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    Förderung der Übungsarbeit Informationen auf der Seite des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen URL: https://www.lsb.nrw/service/foerderungenzuschuesse/zuschuesse-fuer-uebungsleiterinnen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 16.10.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de