Förderung der Übungsleiterarbeit prüfen
Beschreibung
Durch die Förderung soll die Übungsarbeit in Sportvereinen gestärkt werden.
Gefördert werden Übungsleiter/innen, die sich vorranging in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und kann von nordrhein-westfälischen Sportvereinen beantragt werden.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich insbesondere nach der Vereinsgröße, der Anzahl der durchgeführten Übungsstunden und nach der Anzahl der für die Übungsgruppen eingesetzten anerkannten Leiter/innen der Übungsarbeit.
Ein Anspruch auf Gewährung des Zuschusses besteht nicht. Vielmehr entscheidet der Landessportbund Nordrhein-Westfalen nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- ggf. Freistellungsbescheid (Kopie)
Folgende Informationen ergeben sich aus der Onlinevereinsverwaltung:
- Informationen zur Bestandserhebung
- Informationen zur Gemeinnützigkeit
- Informationen zur Doppelmitgliedschaft
Formulare
Der Förderantrag kann nur online über das Förderportal des Landessportbund Nordrhein-Westfalen gestellt werden.
Voraussetzungen
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind ein gemeinnützig anerkannter Sportverein
- Sie sind Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband
- Sie sind Mitglied im regional zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund
- Sie betreiben Jugendarbeit
- Die jährliche Bestandserhebung zum 1. Januar für das Antragsjahr muss erfolgt sein
- Die Übungsgruppe muss in der Regel aus 15 Personen bestehen
- Eine Übungsstunde muss eine Zeitstunde umfassen
- Die Übungsarbeit muss ganzjährig (Kalenderjahr) angeboten werden, davon ausgenommen sind Schulferien
- Sie müssen über anerkannte Übungsleiter/innen verfügen. Dazu zählen:
- Jugendleiter/innen sowie Jugendübungsleiter/innen mit gültigen Lizenzen des Deutschen Sportbundes
- Übungsleiter/innen und Trainer/innen mit gültigen Lizenzen des Deutschen Sportbundes;
- Sportlehrer/innen und Sportleiter/innen ohne staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung, deren Ausbildung jedoch den Anforderungen der Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes entspricht
- Diplomsportlehrer/innen und Diplomtrainer/innen sowie Turn-, Sport- und Gymnastiklehrer/innen im freien Beruf mit staatlicher oder staatlich anerkannter Prüfung
- Lehrkräfte an Schulen, die eine staatliche oder staatlich anerkannte Sportlehrer/innenprüfung abgelegt haben
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Übungsgruppen, deren Mitglieder finanzielle Vergütungen durch den Verein erhalten
- Vereine, wenn die Verwendungsnachweise über die in den Vorjahren für den gleichen Verwendungszweck gewährten Zuschüsse nicht fristgerecht bis zum 28. Februar des laufenden Jahres vorliegen
- wenn in den Vorjahren zu viel gezahlte Zuwendungen trotz entsprechender Rückforderungsbescheide nicht zurückgezahlt worden sind
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Förderung der Übungsarbeit kann schriftlich oder auf der Homepage des Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. gestellt werden. Antragsjahr ist das Kalenderjahr.
- Der Antrag ist bis zum 31. Mai des Antragsjahres einzureichen
- Die Antragsunterlagen werden geprüft
- Die Höhe des Zuschusses wird ermittelt
- Der vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. erstellte Zuwendungsbescheid wird versandt
- Der Zuschuss wird in einem Betrag ohne Anforderung im Monat Oktober des Antragsjahres ausgezahlt
- Dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. ist ein einfacher Mittelverwendungsnachweis spätestens bis zum 28. Februar des folgenden Jahres vorzulegen
- Sofern der Zuwendungsbescheid rückwirkend aufgehoben wird, werden die gewährten Zuwendungen zurückgefordert
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.10.2024
Stichwörter
Hinweise für Nordrhein-Westfalen