Wohngeld Änderung

    Wohngeld Erhöhung

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne in allen Wohngeldfragen.

    Telefonisch erreichen Sie uns montags in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie von 13:30 bis 15:30 Uhr

    und dienstags bis freitags in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr unter der Servicehotline 02323 16 - 3414.

     

    Für persönliche Vorsprachen benötigen Sie einen Termin.

    Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter 02323 - 16 3414 oder per E-Mail unter wohngeld@herne.de möglich.

     

    Zum Online-Antrag auf Wohngeld gelangen Sie hier.

     

    Hinweis zum Einreichen von Unterlagen:

    Bitte reichen Sie notwendige Unterlagen und Nachweise möglichst als Kopie ein. Aufgrund der Digitalisierung der Verwaltung und Einführung der elektronischen Akte werden eingereichte Dokumente nach kurzer Aufbewahrungsfrist datenschutzkonform entsorgt und vernichtet. Gerne können Sie Ihre Dokumente auch digital (per E-Mail) übersenden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bcfc13def378cbb23ab43a422d7cc226

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 41/4 - Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 6

    44649 Herne

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
    • Mietvertrag
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
    • Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herne

    Die Leistungshöhe ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und dem Gesamteinkommen.

    Vom Wohngeldbezug ausgeschlossen sind Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, sofern in diesen Leistungen auch die Unterkunftskosten enthalten sind. Grundsätzlich berechtigt sind dagegen zum Beispiel Empfänger*innen von Arbeitslosengeld I, von Sozialversicherungsrenten oder Erwerbstätige, soweit bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

    Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt und zwar rückwirkend vom Ersten des Monats an, in dem der Antrag gestellt wird.

    Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldrechner des Landes Nordrhein-Westfalen (anonymisiert) ausrechnen lassen.

    Nach der Berechnung haben Sie dort auch die Möglichkeit, einen Antrag online auszufüllen & abzusenden.

    Zum Online-Antrag auf Wohngeld gelangen Sie hier: Online-Antrag Wohngeld

     

    Weitere Informationen zu dem Thema Wohngeld erhalten Sie auch auf den Seiten des Landesministeriums 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne

    Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum, wenn die Höhe der Miete oder Belastung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushaltes übersteigt.

    Es wird als Mietzuschuss für Mieter*innen von Wohnraum und als Lastenzuschuss für Eigentümer*innen von selbst genutztem Wohnraum geleistet.

    Rechtsgrundlage ist das Wohngeldgesetz.

    Verfahrensablauf

    Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit.

    Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herne

    Die Bearbeitungsdauer beträgt aktuell mehrere Wochen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne

    Hinweis: Für die Dauer des Wohngeld-Anspruches besteht für die Kinder ggf. ein Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Weitere Informationen erhalten Sie unter dem folgenden LINK.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de