Wohngeld ÄnderungOnline erledigen

    Wohngeld Erhöhung

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Nach den Bestimmungen des Wohngeldgesetzes wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens auf Antrag Wohngeld als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet.

    Antragberechtigt für einen Mietzuschuss sind:

    • der Mieter, Untermieter oder mietähnlich Nutzungsberechtigte von Wohnraum,
    • der Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes,
    • der Bewohner von Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus.

    Über den Wohngeldrechner NRW besteht die Möglichkeit einen Anspruch auf Mietzuschuss (Wohngeld für Mietwohnungen) zu prüfen und anschließend einen Online-Antrag zu stellen.

    Antrag auf Mietzuschuss (Wohngeld für Mietwohnungen) als ausfüllbares PDF     Des Weiteren besteht hier die Möglichkeit online zu beantragen, dass das Antragsformular per Post an Sie versendet wird.     Antragberechtigt für einen Lastenzuschuss sind:
    • der Eigentümer eines Eigenheims, einer Kleinsiedlung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle,
    • der Eigentümer einer Eigentumswohnung,
    • der Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts,
    • Personen, die Anspruch auf Übereignung, Bestellung oder Übertragung des Gebäudes, Wohnungseigentums oder Dauerwohnrechts haben.

    Über den Wohngeldrechner NRW besteht die Möglichkeit einen Anspruch auf Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentum) zu prüfen und anschließend einen Online-Antrag zu stellen.

    Antrag auf Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentum) als ausfüllbares PDF     Des Weiteren besteht hier die Möglichkeit online zu beantragen, dass das Antragsformular per Post an Sie versendet wird.     Das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt, wobei der Bewilligungszeitraum am Ersten des Monats beginnt, in dem der Antrag gestellt worden ist.    
    Servicezeiten
      Montag: 08:30 - 12:00 Uhr         Dienstag:           Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr       Donnerstag:           Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr      
    Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7f56c663c9b0518b25c20bef9ef06ea9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 02.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Südring 4-6

    59065 Hamm

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-6640

    Fax: 02381 17-2849

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
    • Mietvertrag
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
    • Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung)

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Diese  Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit.

    Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

    Bearbeitungsdauer

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Damit Sie nicht rechtswidrig Wohngeld in Anspruch nehmen, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Hamm

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de